Motta Naluns muss für Beschneiungsanlagen Pisten streichen

Motta Naluns muss für Beschneiungsanlagen Pisten streichen

GRHeute
08.04.2016

Die Regierung hat die von der ehemaligen Gemeinde Ftan beschlossene Totalrevision der Ortsplanung genehmigt. Damit wird eine durchgehende Beschneiung der Talabfahrt nach Ftan ermöglicht. Doch alles hat seinen Preis.

Bestandteil der Ortplanungsrevision bildet unter anderem eine projektbezogene Nutzungsplanung für die Ergänzung der Beschneiungsanlagen im Skigebiet der Bergbahnen Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent AG.

Mit dieser Planung, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste, soll eine durchgehende Beschneiung der Talabfahrt Richtung Ftan ermöglicht werden.

Da einige der neu zu beschneienden Flächen wertvolle Moorbiotobe tangieren, muss das Bergbahnunternehmen als Kompensation für diese Eingriffe bestimmte bestehende Pisten in ebenfalls empfindlichen Gebieten aufheben respektive auf dem Pistenplan streichen.

 

(Bild: engadin.com/Quelle: Standeskanzlei Graubünden)

 

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