Bündner Jagd erweist sich als zeitgemäss

Bündner Jagd erweist sich als zeitgemäss

GRHeute
20.10.2016

Der Bündner Kantonale Patentjäger Verband (BKPJV) unterstützt die einstimmige Empfehlung des Grossen Rates, die Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» abzulehnen.

Der Grosse Rat empfiehlt dem Stimmvolk einstimmig die Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» abzulehnen und stösst damit auf grosse Zustimmung beim Bündner Kantonalen Patentjäger Verband (BKPJV). Robert Brunold, Präsident des BKPJV unterstreicht: «Die Jagd im Kanton Graubünden ist gut geplant und organisiert und gilt im In- und Ausland als Vorbild. Sie ist zeitgemäss und geniesst einen hervorragenden Ruf.» Eine Initiative, die das Gegenteil suggeriert, ist abzulehnen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Beim Thema Oktoberjagd hat der Grosse Rat der Empfehlung des BKPJV grossmehrheitlich zugestimmt und diese aus dem Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes gestrichen. Die Oktoberjagd würde langfristig das Erfüllen der zur Regulation der Rothirschbestände notwendigen Abschusszahlen erschweren. Denn die Rothirsche würden immer später aus den Sommereinständen zurückkehren und die Jagd immer mehr in den Winter gezogen. Eine grosse Mehrheit der Jäger und letztendlich der Grossräte war aus diesen Gründen gegen die Einführung einer Oktoberjagd. Der BKPJV begrüsst die Entscheidung des Grossen Rates.

Grosses Aufsehen erregte die Einführung einer Promillegrenze während der Ausübung der Jagd. Der BKPJV war für die Einführung dieser Grenze, denn die Jäger sind sich ihrer Verantwortung bewusst und führen die Jagd sorgfältig aus. Der Grosse Rat sieht dies auch so, verneint jedoch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung.

Neu wurde ein Fütterungsverbot von Schalenwild in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Grundsätzlich wird Schalenwild im Kanton auch heute schon nicht mehr gefüttert. Vereinzelt werden jedoch immer noch «wilde» Fütterungen betrieben. Diese führen zu einer ungünstigen Verteilung der Rehe und Rothirschen und in deren Umfeld zu Schäden am Wald. Zudem begünstigen solche Fütterungen die Übertragung von Krankheiten, wie zum Beispiel Tuberkulose. Aus diesem Grund unterstützt der BKPJV die Einführung dieses Verbots.

Mit der Teilrevision des Jagdgesetzes ist es aus Sicht des BKPJV gelungen, den aktuellen Herausforderungen und den Anliegen der Gesellschaft gerecht zu werden.

 

author

GRHeute

www.grheute.ch
GRHeute Redaktion