Anzeigen und Bussen für Carna-Grischa-Geschäftsführer

Anzeigen und Bussen für Carna-Grischa-Geschäftsführer

GRHeute
17.11.2016

Geldstrafen von insgesamt fast 80’000 Franken und Bussen von fast 10’000 Franken – das ist das Urteil für zwei Geschäftsführer der Carna Grischa.

Vor mehr als zwei Jahren machte der «SonntagsBlick» publik, dass eine Fleischhandelsfirma in Landquart – Carna Grischa – im grossen Stil ausländisches Fleisch neu verpackt, umetikettiert und als Schweizer Fleisch verkauft. Carna Grischa überlebte diesen Betrug nicht. Sie ging letzten Sommer Konkurs.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete nach dem Publikwerden der Vorwürfe eine Strafuntersuchung gegen zwei Geschäftsführer der Carna Grischa. Dazu gehörten eine Hausdurchsuchung, Unterlagen ausgewertet und diverse Personen von der Staatsanwaltschaft und der Polizei befragt.

Die Untersuchung ergab: Von Ende 2009 bis am 25. Juli 2013 wurde Geflügel- und Rindfleisch verkauft, das mit Schweizer Herkunft gezeichnet war, wie die Staatsanwaltschaft Graubünden mitteilte. Dabei handelte es sich in Tat und Wahrheit um Fleisch aus dem Ausland handelte. Ebenfalls war das Fleisch als Frischfleisch verkauft worden, obwohl es mit Tiefkühlfleisch vermischt worden war. Abnehmer waren Restaurants und Hotels in der Ostschweiz, Zürich und dem Aargau. Verdorben oder abgelaufen waren die Produkte hingegen nicht, wie die Ermittlungen des Amtes für Lebensmittel und Tiergesundheit Graubünden ergaben.

Für ihre Vergehen sind die zwei Geschäftsführer wegen mehrfacher Warenfälschung verurteilt worden. Gegen sie wurden Strafbefehle erlassen. Ein Beschuldigter wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Franken sowie einer Busse von 3’400 Franken bestraft; der andere mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 280 Franken und einer Busse von 6’300 Franken.

Die beiden Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

 

(Bild: GRHeute)

 

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