Keine Altersgrenze von 60 Jahren für Helikopterpiloten

Keine Altersgrenze von 60 Jahren für Helikopterpiloten

GRHeute
23.02.2017

An der Sitzung der Verkehrskommission des Ständerates vom 20. Februar wurden zwei parlamentarische Vorstösse behandelt, welche für die Schweizer Helikopterindustrie besonders wichtig sind: Die Motion Darbellay „Helikopterpilotinnen und –piloten. Verzicht auf eine Altersgrenze von 60 Jahren“ und die Motion Joder „Schweizer Helikopter fliegen gemäss schweizerischem Recht“.

Nachdem der Nationalrat die Motion Darbellay mit 131:52 angenommen hat, empfiehlt nun auch die ständerätliche Verkehrskommission seinem Rat mit 10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dieser Motion zuzustimmen. Für die SHA ist damit eine wichtige Hürde gemeistert, damit unsere Pilotinnen und Piloten langfristig bis 65 Jahren fliegen können.

Nationalrat Martin Candinas, Präsident der Swiss Helicopter Association ist über diesen Entscheid erfreut: “Für unsere Branche ist es zentral, dass unsere Pilotinnen und Piloten auch nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres ihren Beruf weiter ausüben können – unter der Voraussetzung, dass sie physisch und psychisch gesund sind. Altersmässige Einschränkungen für Piloten im gewerblichen Luftverkehr sind medizinisch nicht gerechtfertigt.“
Bis heute konnte die Anwendung dieser EU-Regulierung in der Schweiz mit der Hilfe von zweijährigen Ausnahmegesuchen verhindert werden. Die aktuelle Ausnahmebewilligung läuft Ende dieses Jahres aus und muss zwingend noch in diesem Jahr für die nächsten zwei Jahre erneuert werden. Mit dieser Motion erhält der Bundesrat einen klaren Auftrag ein weiteres Ausnahmegesuch bei der EASA einzureichen.

Enttäuscht ist die SHA, dass die Verkehrskommission des Ständerates die Motion Joder ablehnt, welche fordert, dass für das Fliegen mit Helikoptern in der Schweiz im Wesentlichen das schweizerische Landesrecht gilt. Trotz dieses negativen Entscheides wird sich die SHA in Zukunft noch stärker dafür einsetzen, dass Rechtsbestimmungen der EASA, welche in der Schweiz einen grossen administrativen Aufwand und Kostensteigerungen zur Folge haben, nicht 1:1 übernommen werden.

 

(Bild: GRHeute)

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