Waffenkäufe in Graubünden um 50% gestiegen

Waffenkäufe in Graubünden um 50% gestiegen

GRHeute
08.05.2017

SP-Grossrat Conradin Caviezel wollte in einer Anfrage von der Bündner Regierung wissen, wie sich die Waffenkäufe in den letzten Jahren in Graubünden entwickelt haben. Fazit: Der schweizweite Trend zur Selbstbewaffnung macht auch vor Graubünden nicht halt.

Die Kantonspolizei Graubünden hat 28’415 Waffen (inklusive Jagdwaffen) registriert, schätzt aber, dass im Kanton noch einmal so viele unregistrierte Waffen vorhanden sein könnten. Die Anzahl Waffen, die in der Schweiz vorhanden sind, ist nicht bekannt. Schätzungen gehen von ca. 2 ½ – 4 ½ Millionen Waffen aus. 

Der erwerbsscheinpflichtige Waffenerwerb gemäss Art. 8 WG hat sich seit dem Jahr 2012 folgendermassen entwickelt. Ausgenommen sind die Jagdwaffen, welche gemäss Art. 10 WG nicht erwerbsscheinpflichtig sind. Die Sportwaffen können hingegen nicht ausgeschieden werden, da sie nicht unter die Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht fallen.

  • 2012 erwarben    976 Personen (921 Männer, 55 Frauen): 1’655 Waffen
  • 2013 erwarben 1’109 Personen (1’040 Männer, 69 Frauen): 1’816 Waffen
  • 2014 erwarben 2’737 Personen (2’578 Männer, 159 Frauen): 8’068 Waffen
  • 2015 erwarben 1’813 Personen (1’698 Männer, 115 Frauen): 4’179 Waffen
  • 2016 erwarben 1’487 Personen (1’380 Männer, 107 Frauen): 2’445 Waffen

Die erworbenen Waffen entfallen auf folgende Alters- und Geschlechtskategorien:

Waffen

Die statistische Auffälligkeit der Jahre 2014 und 2015 ist darauf zurückzuführen, dass in diesen beiden Jahren Nachmeldungen über den Waffenbesitz bzw. -erwerb früherer Jahre erfasst wurden. Relevant für eine trendspezifische Aussage sind demnach die Jahre 2012, 2013 und 2016. In der Zeitspanne 2012 bis 2016 erhöhte sich sowohl die Zahl der Waffenerwerber als auch diejenige der erworbenen Waffen um ca. 50%. Unverändert blieb mit 1,6 Waffen die Anzahl jährlich erworbener Waffen pro Person.

Die Bündner reagiert mahnend in der Antwort auf die Anfrage Caviezels. «Selbstbewaffnung stellt ein Risiko dar, welches sich in ungeübtem Umgang, in ungenügender Verwahrung oder in unsachgemässem Einsatz der Waffe zeigen kann», so die Standeskanzlei in einer Medienmitteilung, «dies allein stellt für die Polizei aber kein beträchtliches, sondern ein berufsimmanentes Risiko dar. Allerdings erhöht sich dieses Risiko für die Polizei tatsächlich, und es wird wenig kalkulierbar, wenn es um unregistrierte Waffen geht.» Viel gegen diesen Trend machen könne die Regierung aber nicht. Eine Waffe zu erwerben sei im Rahmen der Waffengesetzgebung erlaubt. Die Regierung könne deshalb keinen Einfluss auf eine Selbstbewaffnung nehmen, solange diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolge.

 

(Symbolbild: Pixabay)

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