Drohnen in der Luftfahrt

Drohnen in der Luftfahrt

Renato Casutt
11.10.2017

Die Zahl der Drohnen am Himmel wird stark zunehmen. Damit es keine Unfälle gibt, sollen die Drohnen koordiniert werden – ähnlich wie der Flugverkehr. Schon länger hat deshalb die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA einen Luftraum für Drohnen angedacht. Nun hat die Schweizer Flugsicherungsgesellschaft Skyguide zusammen mit anderen Partnern gezeigt, dass das zumindest technisch machbar wäre. Der so genannte U-Space soll es erlauben, dass Millionen von Drohnen sicher und effizient in den europäischen Luftraum integriert werden können.

Wie sollen Drohnen eingebunden werden?
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hst geht es darum, dass alle Drohnen registriert werden müssen, damit man weiss, wer überhaupt am Himmel ist. Dann müssen die Flüge koordiniert werden. Das heisst, der Besitzer der Drohne beantragt in einem elektronischen System einen Flug und erhält im besten Fall innert ein paar Minuten eine Bewilligung, dass er die vorgesehene Route fliegen darf. Ausserdem müssen die Drohnen untereinander kommunizieren können. Auch das ist technisch machbar. Derjenige, der die Drohne lenkt, sieht dann auf seinem Bildschirm auch die Flugrouten anderer Drohnen und Flugzeuge in seiner he.

Die technische Lösung wäre also vorhanden. Sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für den U-Space gegeben?
D
ie fehlen noch. Der Bundesrat hat sich zwar dafür ausgesprochen, dass Drohnen in den bestehenden Luftraum integriert und Drohnenpiloten identifiziert werden sollen. Allerdings soll das auf internationaler Ebene geregelt werden, weil generell das Recht im Luftraum international geregelt ist. Deshalb hofft nun das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), dass die Schweizer Idee auf europäischer Ebene Anklang findet und dann auch im Schweizer Recht umgesetzt werden kann. Doch da steht das Bazl noch am Anfang.

Wann wird der Luftraum für Drohnen Realität?
We
il auf internationaler Ebene eine Lösung gefunden werden muss, geht das nicht von heute auf morgen. Es gibt aber viele Beteiligte, die ein wirtschaftliches Interesse an einer Lösung haben – die Drohnenindustrie zum Beispiel. Deshalb dürfte in rund drei Jahren der so genannte USpace eingeführt sein, schätzen Experten.

Der Vorschlag von Skyguide und seinen Partnern ist die erste europäische Lösung. Die Schweiz ist eine treibende Kraft. Generell gilt die Schweiz als drohnenfreundlich. Warum?
D
ie Schweiz ist im internationalen Vergleich sehr liberal, was die Regulierung der Drohnen angeht. Die Behörden sind den Drohnen gegenüber positiv eingestellt. Das hat auch politische Hintergründe. So hat der Bundesrat zum Beispiel in seinem Bericht im vergangenen Jahr den wirtschaftlichen Nutzen von Drohnen erwähnt. Die Drohnenindustrie schaffe Arbeitsplätze, heisst es dort zum Beispiel.

Was sind die Unterschiede zum Ausland bei der Regulierung der Drohnen?
I
n der Schweiz gibt es einen grossen Freiraum. Flüge mit Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm sind im Normalfall – wenn sie nicht gerade in der he eines Flugplatzes stattfinden sollen – ohne spezielle Bewilligung möglich. Sogar dann, wenn es sich nicht um Hobbyflüge, sondern um gewerbliche Lufttransporte handelt.

In anderen europäischen Ländern ist das anders. Da brauchen die Drohenpiloten für gewerbliche Flüge meistens eine Bewilligung. Die zu erhalten, ist meist sehr umständlich. In der Schweiz ist das anders. Hier brauchen Drohnenbesitzer zwar für gewisse Flüge – zum Beispiel über besiedeltes Gebiet – auch eine Bewilligung, doch die erhalten sie im Normalfall recht schnell und einfach. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat bislang keine standardisierten Regeln, sondern kann flexibel agieren, je nach Risiko. Das heisst: Bei einer kleinen und leichten Drohne sind die Auflagen anders als bei einer schweren und grossen.

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(Bild: zVg.)

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