Cresta-Run-Unfall wirft schlechtes Licht auf Bündner Justiz

Cresta-Run-Unfall wirft schlechtes Licht auf Bündner Justiz

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18.12.2017

Vor knapp zehn Jahren verunfallte ein britischer Soldat auf dem St. Moritzer Cresta Run schwer. Mit 100 Stundenkilometern kollidierte der erfahrene Pilot mit einem Vierkantholz am Bahnrand, das ihm den Fuss abriss. Bis heute gibt es keinen rechtskräftigen Gerichtsentscheid, der Fall liegt wieder beim Bundesgericht.

Wir SRF-Journalistin Stefanie Hablützel in einem Artikel der Zeit Online schreibt, hat sich die Bündner Justiz beim Fall des Cresta-Run-Unfalls nicht mit Ruhm bekleckert. Knapp zehn Jahre nach dem Unfall hat der Verunfallte zehn Operationen hinter sich und seinen Fuss unwiderbringlich verloren, wartet aber immer noch auf ein rechtskräftiges Urteil. Wie das Regionaljournal von SRF berichtet, habe das Bundesgericht Entscheide des Bündner Kantonsgerichts bereits zweimal korrigiert: «2011 wegen ’nicht vollständigen bzw. einseitigen Abklärungen›, 2016 wegen eines Verfahrensfehler – das Gericht hatte darauf verzichtet, eine mündliche Verhandlung zu machen.»

Diesen Juni fand vor dem Bündner Kantonsgericht die vom Bundesgericht geforderte Verhandlung statt, wobei der früheren Geschäftsführer – ein heute 68-jähriger Engländer – wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen wurde. Er sei für den Bau der Bahn und damit auch für die Positionierung des Pfostens verantwortlich gewesen. Der Verurteilte bestreitet dies und zieht den Fall ans Bundesgericht, das sich nun zum dritten Mal mit dem bald zehn Jahre alten Fall beschäftigen muss, weiter.

«Der Fall Bambury zeigt, wie schwer sich die Bündner Justiz mit Prozessen tut, die die wichtigste Einnahmequelle des Kantons betreffen – den Tourismus», schreibt Stefanie Hablützel im umfassenden Zeit-Online-Artikel.

 

(Symbolbilder: www.stmoritz.ch)

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