Jan Koch: «No Billag – Darf man als Bündner das?»

Jan Koch: «No Billag – Darf man als Bündner das?»

Jan Koch
18.01.2018

Vorweg – JA man darf. Nach den Lobgesängen von Martin Candinas und Philipp Wilhelm auf die SRG habe ich mich entschlossen, dieses Thema auch noch aufzugreifen. Aber insbesondere der ketzerische Kommentar von Hanspeter Lebrument in der Südostschweiz und im Bündner Tagblatt vom 16. Januar 2018 haben mich dazu bewogen, mich kritisch dazu zu äussern.

Ein «Anti-demokratischer Entscheid» habe der Bündner Gewerbeverband – welchem leitenden Ausschuss ich angehöre, um diese Interessensbindung gleich darzulegen – mit seinem JA zur No Billag Initiative getroffen, so die Meinung von Hanspeter Lebrument. Der Bündner Gewerbeverband ist keineswegs mit seinem Entscheid für den Abbau von 230 Stellen im Kanton Graubünden verantwortlich. Und dann auch noch einen Vergleich zu der Zweitwohnungsinitiative herzustellen, finde ich bedenklich. Ab so viel Unsinn fehlten mir zuerst wirklich die Worte!

Bleiben wir bei der Initiative. Der Gewerbeverband hat sich für das Gewerbe und dessen Interessen einzusetzen. Dazu heisst es unter anderem im Art. 3 unserer Statuten «Der Verband bezweckt die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder in jeder Richtung nach den Grundsätzen einer freiheitlichen Marktwirtschaft.» Nebst dem Grundsatz der freiheitlichen Marktwirtschaft, welche die Initiative zweifelsohne fordert, würde bei einer Ablehnung der Initiative eine Doppelbesteuerung für Unternehmen eingeführt. Alle «bürgerlichen» Politiker im Bündner und im nationalen Parlament pfeifen jahrein, jahraus dasselbe Lied: keine neuen Steuern und Abgaben für unsere Unternehmen, Abbau von administrativen Hindernissen usw. So haben wir nun eine realpolitische Vorlage, bei welcher es genau darum geht und genau diese Grundsatzforderung der Wirtschaft erfüllt. Und weil es gerade nicht «sexy» ist und insbesondere weil eben die freie und faire Berichterstattung bei diesem Thema nicht funktioniert und weil der Kanton Graubünden allenfalls ein bisschen exponierter ist als andere Kantone in dieser Frage, fallen alle um wie Bäume bei Burglinde. Der Gewerbeverband hat aus meiner Sicht somit demokratisch einen für seine Mitglieder (immerhin 6000 Mitglieder) richtigen und mutigen Entscheid getroffen.

Leider hat es das nationale Parlament verpasst, einen klugen Gegenvorschlag zur Initiative vors Volk zu bringen. Alle anderslautenden Ideen wurden jeweils wuchtig verworfen. Leider fehlt immer noch ein wichtiger Grundsatz: die längst versprochene Diskussion zum Inhalt und Auftrag der SRG. Seit der RTGV Abstimmung im Jahr 2015 wird uns diese offene und vorbehaltslose Diskussion versprochen. Bis heute ist diese nicht geführt worden. Seit dieser Woche haben wir traurige Gewissheit, man will diese Diskussion gar nicht führen. Die Medienkommission des Nationalrats hat einen Antrag diskutiert, um die Revision der SRG-Konzession (welche ab 1.1.2019 in Kraft treten sollte und genau den Inhalt und Auftrag der SRG regelt) zu sistieren. Auch dieser Auftrag wurde leider abgelehnt. Das zeigt, die inhaltliche Diskussion will man gar nicht führen, man will sie gar verweigern.

Daher bleibt leider gar nichts anderes übrig, als am 4. März 2018 ein JA in die Urne zu legen und anschliessend gemeinsam an konstruktiven Lösungen zu arbeiten. Denn, dass es andere Lösungen geben könnte, haben wir in den letzten Monaten aus den üppigen Diskussionen herausgehört.  

Und noch zuletzt ein Wort zu Hanspeter Lebrument. Ich habe Respekt vor seinen Leistungen und seinem Engagement für sein Unternehmen und auch für den Kanton Graubünden. Aber: führen wir doch gemeinsam eine offene, demokratische Debatte zu diesem Thema. Seine eigenen Medienkanäle grossflächig für seine persönliche Meinung zu missbrauchen, könnte man auch als fehlendes Demokratieverständnis auslegen. Ich bin überzeugt, das wollen wir beide nicht, führen wir die Diskussion – wir können uns dann immer noch fair darauf einigen, dass wir uns uneinig sind.

 

(Bild: GRHeute)

Grossrat und Vizepräsident SVP Graubünden.