Pensionskasse Graubünden mit starkem Geschäftsjahr

Pensionskasse Graubünden mit starkem Geschäftsjahr

GRHeute
20.03.2018

Die Pensionskasse Graubünden (PKGR) erzielte 2017 eine sehr gute Gesamtrendite von 7.0%. Der Deckungsgrad der PKGR stieg damit auf 105.1%. Das entspricht einer Wertschwankungsreserve von CHF 136 Millionen.  Sie wäre höher, hätte die Verwaltungskommission per 31.12.2017 nicht eine weitere Rückstellung von CHF 50 Mio. zur Finanzierung einer künftigen Senkung des technischen Zinses und der Umwandlungssätze beschlossen.

Diese Rückstellung hat einen direkten Einfluss auf den Deckungsgrad. Die gute Gesamtrendite veranlasste die Verwaltungskommission, das Sparkapital der Aktiven 2018 mit 1.5% zu verzinsen. Dieser Wert liegt 0.5% höher als der BVG-Zinssatz.

Die PKGR ist die Pensionskasse vieler öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, bzw. ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu den an die PKGR angeschlossenen Arbeitgebern gehören die Anstalten des Kan-tons, der Kanton selbst mit seinen Dienststellen und viele Gemeinden, Schulverbände und andere Ar-beitgeber, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Mit einer Bilanzsumme von rund CHF 2’800 Mio. ist sie die grösste Pensionskasse in Graubünden. Gesamtschweizerisch gehört sie nicht zu den ganz Grossen, aber doch zu den ersten 10% aller Kassen. Die Grösse gibt der Kasse Stabilität. Es ermöglicht ihr, im Markt vorteilhafte Konditionen auszuhandeln.

Rendite und Deckungsgrad
Die erfreuliche Rendite auf dem Anlagevermögen von 7.0% ist vor allem dank aussergewöhnlich hoher Aktienrenditen zustande gekommen. Auch die Immobilien entwickelten sich positiv. Der Bereich der Obligationen und die Liquidität – zusammen immerhin 1/3 der gesamten Vermögensanlagen – haben indes kaum an die Rendite beigetragen. Im aktuellen Umfeld rekordtiefer Zinsen hängen die Pensions-kassen stark von der Rendite auf den Aktienmärkten ab. Fallen diese künftig tiefer aus, werden dies andere Anlagekategorien nur bedingt auffangen können.
Per 31.12.2017 beträgt der Deckungsgrad 105.1%. Er läge merklich höher, wenn die Verwaltungskom-mission nicht beschlossen hätte, erneut CHF 50 Mio. für die Finanzierung einer künftigen Senkung des technischen Zinses und der Umwandlungssätze zurückzustellen.

Tiefe Verwaltungskosten
Dank schlanker Organisation und effizienter Verwaltung weist die PKGR tiefe Verwaltungskosten aus. Damit bleibt mehr Kapital für die eigentliche Vorsorge erhalten. Die Kosten für die Vermögensverwal-tung betrugen 2017 tiefe 0.22% (gegenüber 0.48% als Durchschnitt der Schweizer Pensionskassen, Swisscanto PK-Studie 2017). Für ein Kapital von CHF 100 wendet die PKGR somit bloss 22 Rp. für die Vermögensverwaltung auf. Auch die Kosten bei der Versicherungsverwaltung sind rekordtief. Sie betru-gen im Berichtsjahr CHF 77 pro versicherte Person (gemäss Swisscanto Studie 2017 liegen die Kosten der öff.-rechtl. Pensionskassen im Durchschnitt bei CHF 217).

Leistungsausbau im Risikobereich
Dank günstigem Risikoverlauf können im Risikobereich Leistungsverbesserungen eingeführt werden, ohne dass die Risikoprämie angepasst werden muss. Seit 1.1.2018 erhalten beim Tod einer aktiven ver-sicherten Person eigene Kinder, bei Fehlen die Eltern, bei Fehlen die Geschwister das gesamte vorhan-dene Sparguthaben, also 100% (bisher 50%), wenn keine Leistungen an Ehegatten oder Lebenspartner fällig werden. Damit gilt seit Jahresbeginn die volle Rückgewähr.

Mittelfristige Ziele
Bei Einführung der beruflichen Vorsorge war nicht vorgesehen, dass die aktiven Versicherten die Leis-tungen an die Rentenbeziehenden mitfinanzieren. Zurzeit ist es bei der PKGR so, dass die Leistungen an die Rentenbeziehenden teilweise im Umlageverfahren und somit mit Hilfe der aktiven Versicherten fi-nanziert werden. Solange der technische Zinssatz (zurzeit 2.5%), welcher für die Berechnung der Um-wandlungssätze und damit der Leistungen an die Rentenbeziehenden verwendet wird, über dem Zins der Sparguthaben der aktiven Versicherten liegt, findet eine Ungleichbehandlung statt.
Mittelfristig muss es das Ziel der PKGR sein, die aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden gleich zu behandeln. Dies wird dann erreicht, wenn die Verzinsung der Sparguthaben der aktiven Versicherten dem technischen Zinssatz zur Berechnung der Renten entspricht. Dies ist (noch) nicht erreicht. Daran wird jedoch weiter gearbeitet.

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