Notwehr oder Vorsätzliche Tötung?

Notwehr oder Vorsätzliche Tötung?

Mena Dressler
30.05.2018

Drei Jahre nach der Schlägerei in Zizers, bei der ein junger Mann mit einem Baseballschläger niedergeschlagen wurde, steht der Schläger jetzt vor Gericht. Der Prozess gegen den «Fasnachtsschläger von Zizers» wurde aufgrund des grossen öffentlichen Interesses im Forum im Ried in Landquart abgehalten.

In der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2015 wurde ein 23-jähriger Mann bei einer Schlägerei während der Fasnacht in Zizers lebensgefährlich am Kopf verletzt. Das auch mehr als 3 Jahre nach der Tat immer noch sichtlich angeschlagene Opfer wurde gestern nach Verlesung der Anklageschrift unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Täters befragt. Es nehme ihn immer noch alles sehr mit, aber er sei froh, immerhin wieder reden, essen und trinken zu können, gab der in dem Fall als Kläger Auftretende auf die Frage des Richters nach seinem seelischen und gesundheitlichen Zustand zu Protokoll. «Ich würde gerne wieder arbeiten, aber das geht leider nicht. Ich will, aber der Körper nicht.» Nach der schweren Kopfverletzung, nach der er einen Monat mit lebensgefährlichen Verletzungen im Koma lag, kämpft der junge Mann unter anderem immer noch mit epileptischen Anfällen. «Der Vorfall hat mir den Boden unter den Füssen weggezogen, das war ein Trauma für mich. Und das Schlimmste ist, dass ich immer noch unter Panikattacken leide und zum Beispiel nicht mal alleine mit dem Postauto fahren kann – dabei möchte ich so gerne einfach wieder normal sein.» 

Anschliessend schilderte der der versuchten vorsätzlichen Tötung Beschuldigte den Tathergang vom Februar 2015 aus seiner Sicht den knapp 50 wieder Anwesenden. Er habe damals im Vorbeifahren eine Schlägerei gesehen, in die auch ein paar seiner Kollegen verwickelt waren: «Ich wollte aussteigen und helfen und beruhigen. Ich wollte Zivilcourage beweisen!» Der Kläger hätte ihn jedoch beleidigt und tätlich angegriffen und immer mehr bedrängt. Der Angeklagte bekam es gemäss seiner eigenen Aussage immer mehr mit der Angst zu tun, zumal ihm der andere junge Mann auch physisch überlegen war. So blieb ihm nichts anderes als der Griff zum Baseballschläger im Auto, wie er sagte. Um sich zu verteidigen. «Ich hatte Todesangst. Er hat gesagt, er bringt mich um!» Der Schlag sei ein Reflex gewesen, er sei so unter Adrenalin gestanden, aber er habe den anderen nie am Kopf treffen wollen. «Ich hätte einfach weiterfahren sollen beziehungsweise die Polizei anrufen sollen. Dass ich das nicht getan habe, war ein Fehler.»Es täte ihm leid, dass es soweit gekommen sei – einen Menschen zu verletzen sei nie seine Absicht gewesen. Sein Schlag mit dem Baseballschläger sei nur eine Abwehrbewegung gewesen, er hätte niemals ausgeholt. «Ich bin eigentlich ein friedlicher Mensch, aber ich habe mich einfach nur gewehrt.»

5 Jahre und 6 Monate gefordert

Das medizinische Gutachten zu den Verletzungen des Opfers spricht eine andere Sprache, und so beantragte die Staatsanwaltschaft dann auch einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung. «Aus einem eigentlich fröhlichen Anlass wurde eine Tragödie für alle beiden Beteiligten», eröffnete der Staatsanwalt sein Plädoyer. Die Situation sei keine Notwehrsituation gewesen. In den Augen der Staatsanwaltschaft hätte der Beschuldigte einfach dem Konflikt den Rücken kehren können, stattdessen habe er unverhältnismässig gehandelt. 5 Jahre 6 Monate lautet die beantragte Strafzumessung, ohne Strafminderung.

Mangelhafte Beweisführung

Die Verteidigung – deren Beweisanträge vom Gericht allesamt abgelehnt wurden – bemängelte unter anderem verschiedene Punkte in der Beweisführung. So seien Teile der medizinischen Gutachten unzureichend, und es seien verschiedene kontroverse und offensichtlich falsche Zeugenaussagen zugelassen worden. So gelte der Grundsatz in dubio pro reo. Sein Mandant, so der Verteidiger, habe spontan reagiert, ein Vorsatz sei nie vorhanden gewesen, der ganze Vorfall war ganz klar eine Notwehrsituation mit Körperverletzung, weshalb er den Freispruch von der versuchten Tötung beantrage.

In seinem Schlusswort hat sich der Angeklagte nochmals für die Tat entschuldigt. «Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdrehen.» Notwehr oder vorsätzliche Tötung – das Gericht in Landquart verkündet das Urteil am Donnerstagabend.

 

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Mena Dressler

Redaktorin Region Albula
Texterin mit bajuwarischen Wurzeln. Auf fast allen Kontinenten aufgewachsen, nun seit fast 13 Jahren im schönsten Kanton der Welt daheim. Sammelt Länder, liebt Berge, Sprache und Sprachen und gute Bücher.