Die Härtefall-Klausel ist für Straftäter ziemlich hart

Die Härtefall-Klausel ist für Straftäter ziemlich hart

Leserbrief
04.02.2016

Die Abstimmungen der vergangenen Jahre  in der Schweiz, insbesondere die Annahme der Pädophilen-Initiative, die Annahme der Ausschaffungsinitiative und die deutliche Ablehnung des milderen Gegenentwurfs dazu verdeutlichen eines: Herr und Frau Schweizer  und auch viele in der Schweiz lebende Ausländer wünschen sich wieder eine verlässlichere, den Volkswillen respektierende Justiz mit einer härteren Gangart gegen Kriminelle und mehr Opfer- statt Täterschutz.

Justiz und Parlament sollten diesen Wunsch der Bevölkerung eigentlich ernst nehmen. Doch stattdessen versuchen die Akteure immer wieder, den Volkswillen zu sabotieren. Obwohl der Gegenentwurf zu Gunsten der Ausschaffungsinitiative  deutlich verworfen wurde, baute das Parlament dessen Kernelement unverhohlen wieder ein. Ich kann mich noch an den Abstimmungskampf bei der Ausschaffungsinitiative erinnern. Bereits damals wurde gesagt, die Initiative sei unnötig, die Gerichte würden kriminelle Ausländer wenn immer möglich ausschaffen, ausser wenn der «persönliche Härtefall» das «öffentliche Interesse» überwiegt. Die Realität heute zeigt indessen ein anderes Bild. Die persönlichen Interessen der Täter scheinen allzu oft die Interessen der Opfer und der Öffentlichkeit zu überwiegen, selbst dann, wenn diese wiederholt schwerwiegende Delikte begangen haben. Meiner Meinung nach braucht es nicht nur ein erneutes deutliches Zeichen an die abgehobene Judikative, sondern eine klare und verlässliche Regelung.

Michael Räumelt, Zillis