Gemeinden sollen Kosten für minderjährige Flüchtlinge teilen

Gemeinden sollen Kosten für minderjährige Flüchtlinge teilen

GRHeute
20.05.2016

Die Bündner Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geschaffen werden. Die Gemeinden müssen zahlen – alle.

Ziel der Revision ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Kanton eigene Strukturen zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) führen kann. Sämtliche Kosten dafür fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Diese Kosten sollen künftig allerdings nicht alleine von der jeweiligen Aufenthaltsgemeinde getragen werden, sondern solidarisch anteilsmässig von allen Bündner Gemeinden.

Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich stieg in den Jahren 2014 und 2015 überproportional zu den ohnehin schon stark steigenden Asylgesuchen an. Diese UMA sind gemäss Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen einem besonderen Schutz unterstellt und haben Anspruch auf Betreuung, Begleitung und Integration. In dieser Phase des Verfahrens liegt die Zuständigkeit beim Kanton, auch hinsichtlich der Finanzierung.

Unbegleitete Minderjährige, die als Flüchtlinge anerkannt werden (UMF), haben das Recht, dauerhaft in der Schweiz zu bleiben. Die Zuständigkeit geht zu den Gemeinden über, in denen diese Personen Wohnsitz haben.

Um den spezifischen Bedürfnissen der UMF im Hinblick auf eine selbstständige und wirtschaftlich unabhängige Lebensgestaltung gerecht zu werden, braucht es entsprechende Angebote und Massnahmen.

Angesichts der hohen Dringlichkeit, für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge adäquate Unterbringungs- und Betreuungsformen zu realisieren und die anfallenden Kosten auf alle Gemeinden zu verteilen, entschied die Regierung, auf eine externe Vernehmlassung zu verzichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gesetzliche Regelung auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden kann.

Die Behandlung der Botschaft durch den Grossen Rat ist für die Augustsession 2016 vorgesehen.

 

(Symbolbild: Zimmer im Flüchtlingsheim Chur/EQ Images)

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