Bundesgericht gibt grünes Licht

Bundesgericht gibt grünes Licht

GRHeute
04.05.2017

Mehr als ein Jahr nachdem bereits das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die Fremdspracheninitiative für gültig erklärt hat, doppelt das Bundesgericht nach. Das höchste Gericht stellt fest, dass die von Regierung und Grossem Rat als ungültig erklärte Initiative keinen offensichtlichen Verstoss gegen übergeordnetes Recht darstellt.

Fast auf den Tag vier Jahre nach der Lancierung der Initiative müssen sich Regierung und Grosser Rat mit dem Inhalt der Initiative auseinandersetzen. Nun entscheidet sich, wie die kantonalen Behörden die bildungs- und sprachenpolitischen Elemente der Initiative gewichten. Mit einer geschickten Umsetzung der Initiative könnte die Qualität der Fremdsprachen am Ende der regulären Schulzeit verbessert und darüber hinaus erst noch die Kompetenz in der Muttersprache gestärkt werden, heisst es laut den Initianten. Die Initiative sei derart offen gehalten, dass keiner Region in Graubünden ein Sprachenkonzept aufgezwungen werden muss. Zur Diskussion stehe allein die Sprachkompetenz am Ende der obligatorischen Schulzeit.

Lia Rumantscha fürchtet Diskriminierung des Romanischen
Die Lia Rumantscha hingegen befürchtet, dass das Bundesgericht zwar die drohende Ungleichbehandlung von romanisch- und italienischsprachigen Schülerinnen und Schülern erkennt, darin jedoch noch keine Diskriminierung sieht. «Wir stellen uns weiterhin gegen die Initiative», sagt Johannes Flury, Präsident der LR. Gemäss Flury muss die Bevölkerung nun transparent darüber in Kenntnis gesetzt werden, welchen Aufwand es bedeuten würde, das Begehren umzusetzen, ohne romanisch- und italienischsprachige Schülerinnen und Schüler zu benachteiligen. Diese würden nämlich erst viel später mit dem Englischunterricht beginnen können als Schülerinnen und Schüler, die eine deutschsprachige Schule besuchen. «Sollte die Initiative angenommen werden, verlangen wir vom Kanton Graubünden eine Umsetzung, die keine Diskriminierung des Romanischen oder des Italienischen bedeutet. Zudem darf keinerlei Druck auf das Romanische als Schulsprache in den romanischen Gemeinden entstehen», betont Johannes Flury.

Ungewissheit hält an
Am 20. April 2015 hatte der Bündner Grosse Rat mit einer klaren Mehrheit von 82 zu 34 Stimmen die im November 2013 lancierte Fremdspracheninitiative für ungültig erklärt und entschieden, dass diese nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werde. Nachdem die Initianten beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Rekurs eingereicht hatten, bestätigte diese Instanz am 15. März 2016 wiederum die Gültigkeit der Initiative. Giuseppe Falbo, Generalsekretär der Pro Grigioni Italiano, sowie weitere Persönlichkeiten der verschiedenen Sprachregionen Graubündens reichten ohne Erfolg beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts ein. In einem nächsten Schritt wird das Bündner Stimmvolk über die Initiative befinden.

 

(Bild: GRHeute)

 

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