FDP will neues Wasserzinsmodell bekämpfen

FDP will neues Wasserzinsmodell bekämpfen

GRHeute
07.07.2017

Letzte Woche hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Eine riesige negative Überraschung für den Kanton Graubünden, findet die FDP.

Der Bundesrat schlägt im neuen Modell als Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 eine Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) auf 80 Fr./kWbr vor. Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird. Die Grundzüge des flexiblen Modells werden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt, dessen genaue Ausgestaltung soll jedoch erst später festgelegt werden.

Dass diese neue Regelung für Zündstoff sorgen wird, ist nach Auffassung der Bündner FDP klar. Sie hofft, dass die Bündner Regierung in der Vernehmlassung Klartext reden wird. Wasserzinsen  sind für viele Bündner Wasserzinsgemeinden von existentieller Bedeutung. Die vom Bundesrat nun vorgeschlagene neue Regelung des Wasserzinsmaximums von immerhin rund 28 Prozent, das sind für den Kanton Graubünden rund 35 Millionen Franken insgesamt,  dürfe so nicht hingenommen werden. Auch die ab 2023 vorgeschlagene Aufteilung der Wasserzinsen in einen Fixen und variablen Teil müssen laut FDP hinterfragt werden. Solange vom eidgenössischen Parlament  nicht ein neues Marktmodell ausgearbeitet ist, steht nach Auffassung der Bündner FDP eine Senkung der Wasserzinsen nicht zur Diskussion.

 

(Bild: GRHeute)

 

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