Majorzwahl für den Grossen Rat wird zum Gerichtsfall

Majorzwahl für den Grossen Rat wird zum Gerichtsfall

GRHeute
15.09.2017

Eine erste Beschwerde nach den Grossratswahlen 2014 scheiterte vor Bundesgericht. Die Beschwerde sei zu spät eingereicht worden, entschieden damals die Richter. Jetzt nehmen die Kritiker des Bündner Wahlsystems einen neuen Anlauf, wie srf.ch berichtet.

Die Beschwerde sei bereit und werde nächste Woche eingereicht, sagt auf Anfrage Andreas Auer. Der Rechtsanwalt und frühere Rechtsprofessor vertritt laut eigenen Aussagen gegenüber srf.ch 54 Stimmbürger- und bürgerinnen sowie fünf politische Parteien: SP, GLP, Grüne, EVP, EDU.

Eingereicht werde die Beschwerde sowohl beim Bündner Verwaltungsgericht wie auch beim Bundesgericht. Rechtlich sei nicht ganz klar, so Auer, wer zuständig sei, deshalb eine doppelte Eingabe als Vorsichtsmassnahme.

Gegner des Bündner Majorz hatten bereits im Nachgang der letzten Grossratswahlen eine Beschwerde gegen das Wahlsystem eingereicht. Es sei ungerecht, weil nicht jede Stimme gleich viel zähle, da die 39 Wahlkreise unterschiedlich gross sind. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch nicht ein, weil sie zu spät eingereicht wurde.

«Wir wollen, dass ein Gericht über die Verfassungsmässigkeit des Bündner Majorz urteilt», sagt Rechtsanwalt Auer, das sei bisher noch nie passiert.

Politisch wurden seit 1937 bereits acht Proporzmodelle zur Volksabstimmung vorgeschlagen. Ein einziges Mal, 2003, siegten die Befürworter des Proporzes. Die Abstimmung wurde jedoch wiederholt, und es gewannen wieder die Verfechter des Majorzes. Das letzte Mal wurde der Wechsel zum Proporz im März 2013 an der Urne abgelehnt – mit 56 Prozent der Stimmen.

 

(Bild: GRHeute)

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