Das 1 x 1 der Regulierungen in der Bergbahnbranche – Teil 1

Das 1 x 1 der Regulierungen in der Bergbahnbranche – Teil 1

In meiner letzten Kolumne habe ich in meiner Eigenschaft als «Bergbähnler» etwas gegen den Staat und seine Tendenz zur Überregulierung moniert. Das sei ein äusserst spannender Inhalt, meinten diverse Leserinnen und Leser der Kolumne und baten mich, in der Folge auch eingehender über die Auflagen des Staates in der Bergbahnbranche zu berichten. In meinen folgenden Beiträgen werde ich deshalb versuchen, Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, anhand von ein paar Beispielen aus unserer Branche aufzuzeigen und somit hoffentlich auch das Verständnis zu wecken, weshalb eine Tageskarte bei ausgebauten Bergbahnen auch ihren entsprechenden Preis hat und haben muss.

Die Basis für das Verständnis in der Rechtsgrundlage der Gesetzgebung bilden die unterschiedlichen Regelungen in der Seilbahnbranche sowie die Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften des Herstellers. Bergbahn ist nicht gleich Skilift, Lift ist nicht gleich Sessellift, Klemme ist nicht gleich Fixklemme.

Der Gesetzgebung des Bundesamtes für Verkehr unterstehen mehrheitlich Bergbahnunternehmungen mit bodenunabhängigen Anlagen. Die Ausnahme bilden hier Pendelbahnen mit einer Kabinengrösse unter 8+1 Personen. Diese Kleinseilbahnen fallen nicht in den Geltungsbereich des Bundesamtes für Verkehr. Betreibt eine Bergbahn lediglich Skilifte oder eben Kleinseilbahnen, so fällt die Unternehmung aus diesem Regulierungszwang und untersteht stattdessen dem IKSS, welches für «Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte» steht und den Bergbahnunternehmungen erhebliche Vorteile beschert.

Bergbahnunternehmungen, welche dem IKSS unterstehen, profitieren von weniger Regulierungen des Staates und Herstellers

Dem IKSS gehören 20 Kantone und das assoziierte Fürstentum Liechtenstein an. Im Auftrag der Mitglieder des Konkordates ist das IKSS für die sicherheitstechnische Aufsichtstätigkeit bezüglich der im Kanton betroffenen Anlagen verantwortlich. Im Auftrag des Kantons werden bei den verschiedenen Anlagekategorien durch die Kontrollstelle IKSS periodische Kontrollen durchgeführt. So wie Sie Ihr Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt vorführen, werden eben auch die Bergbahnen geprüft. Dabei wird bei Pendelbahnen ohne gewerbsmässigem Personentransport oder Kleinseilbahnen eine jährliche Inspektion erforderlich. Demgegenüber werden die Skilifte lediglich in einem 2-Jahres- und die Kleinskilifte (Schlepplifte mit niedriger Seilführung) sowie Förderbänder sogar nur in einem 4-Jahres-Rhythmus einer Inspektion unterzogen. Die genannten Kontrollen erachten die Bergbahnbetreiber als durchaus zweckmässig und zielführend. 

Zweckmässig sind diese Anlagetypen auch, wenn die Aufwandspositionen im Bereich Unterhalt in der Jahresrechnung der Unternehmung evaluiert und verglichen werden. Bekanntlich bieten die erwähnten bodenabhängigen Anlagetypen zwar weniger Komfort für den Gast, dafür im wahrsten Sinne des Wortes entsprechend mehr Komfort für den Finanzchef der betroffenen Bergbahnunternehmung. Die Anlagen sind wegen ihren wenig beweglichen Teilen kostengünstig im Unterhalt und Betrieb, wie anhand des Beispiels von Vals3000 ersichtlich wird. Die kleine Bergbahnunternehmung, zuhinterst im Valsertal, betreibt vier Skilifte (davon ein Kleinskilift) und eine Kabinenumlaufbahn (Gondelbahn). Der Unterhalt aller vier Skiliftanlagen belief sich im vergangenen Winter auf CHF 24’000. Demgegenüber stehen CHF 43‘000 für den Unterhalt einer einzigen bodenunabhängigen Anlage, nämlich der Kabinenumlaufbahn.

Bergbahnunternehmen, welche dem BAV unterstehen, leiden unter Regulierungszwang des Staates und des Herstellers

Betreibt eine Bergbahn auch nur eine bodenunabhängige Anlage, wie etwa eine Sessel-, Kabinenumlauf- oder Pendelbahn, so untersteht die gesamte Unternehmung der enormen Überregulierung des Bundesamtes für Verkehr sowie deren des Herstellers. Erklärungen, was dies für eine Bergbahnunternehmung bedeutet, erläutere ich Ihnen in meiner nächsten Kolumne, welche in der Kalenderwoche 48 erscheint.

 

">Die Tourismus-Total-Expertenrunde von GRHeute berichtet einmal wöchentlich über aktuelle Tourismusthemen für Graubünden.

Heute für Sie unverblümt und direkt von der Front: Maurus Tomaschett, Geschäftsführer der Bergbahnen Vals3000.

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Geschäftsführer der Sportbahnen Vals AG, hat eine Schwäche für Süssigkeiten und ist der Überzeugung, die Welt wäre ohne Menschen rein ökologisch besser - es gäbe nur niemand mehr, der sich an ihr erfreuen könnte.