Ortsplanungsrevision der Gemeinde Valsot genehmigt

Ortsplanungsrevision der Gemeinde Valsot genehmigt

GRHeute
12.02.2026

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Valsot beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben.

Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte. 

Insgesamt hat die Gemeinde Valsot ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um rund 78 012 Quadratmeter reduziert. Die Revision des kommunalen Baugesetzes (BauG) umfasst die Erhöhung der Nutzungsziffern und Gebäudeabmessungen in allen Bauzonen, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehende Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist sechs Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

(Bild: zVg./Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz)

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