Keine Mindestgrösse für Gemeindevorstände

Keine Mindestgrösse für Gemeindevorstände

GRHeute
17.08.2017

Nach mehr als 40 Jahren soll der Kanton Graubünden einen modernen Rahmenerlass bekommen, der den Gemeinden weiterhin grossen Gestaltungsspielraum belässt. Damit sollen die Ziele der Gemeindereform berücksichtigt und die Gemeindeautonomie gestärkt werden. 

Nach der Vernehmlassung habe die Bündner Regierung die Vorlage nochmals entschlackt, heisst es in einer Mitteilung. Kantonalrechtlich werde lediglich das geregelt, was zwingend einheitlich sein soll, wie das srf.ch berichtet. Entgegen der Vernehmlassung soll die Anzahl der Gemeindevorstände nun doch nicht festgeschrieben werden. «Wir hätten gerne eine Mindestzahl festgesetzt, aber wir können auch mit der aktuellen Regelung leben,» kommentiert Regierungsrätin Barbara Janom Steiner.

Weiter sollen Gemeindeversammlungen und Parlamentssitzungen grundsätzlich öffentlich abgehalten werden. Eine Ausstandspflicht können die Gemeinden künftig nicht mehr vorsehen.

Die Bündner Gemeindegesetz aus dem Jahre 1974 verlor im Laufe der Jahre nach diversen Teilrevisionen an Übersichtlichkeit und Lesbarkeit. Im Oktober kommt die revidierte Fassung in den Grossen Rat. Voraussichtlich im Juli 2018 soll sie in Kraft treten.

 

(Bild: GRHeute)

 

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