Bündner Regierung will Polizeirecht anpassen

Bündner Regierung will Polizeirecht anpassen

Roman Schurte
27.06.2018

Bei der Teilrevision des Polizeigesetzes sollen die im Bericht «Polizei Graubünden 2015plus» formulierten Massnahmen umgesetzt werden. So hat die Regierung drei Botschaften an den Grossen Rat verabschiedet, die in der Augustsession 2018 beraten werden. Neben verschiedenen Änderungen im Polizeigesetz möchte die Regierung das Konkordat über private Sicherheitsleistungen (KÜPS) verlassen und hat Anpassungen betreffend eidgenössischem Ordnungsbussengesetz vorzunehmen.

Diverse Änderungen im Polizeigesetz

Der Bericht «Polizei Graubünden 2015plus» beschäftigt sich mit der Frage der Bildung einer Einheitspolizei. Die Aufteilung der Kompetenzen polizeilicher Arbeit ist entweder auf Gemeinde- oder Kantonsebene festgelegt, auch private Unternehmen werden teilweise beauftragt. In Graubünden bestehen in 9 Gemeinden uniformierte und bewaffnete Polizeikorps (Chur, St. Moritz, Arosa, Domat/Ems, Flims, Klosters, Maienfeld, Silvaplana, Vaz/Obervaz), einzig in Chur sind verkehrspolizeiliche Aufgaben und Kompetenzen vom Kanton an die Gemeinde übertragen worden.
Gemäss Botschaft der Regierung sollen keine zusätzlichen Polizeiaufgaben an die Gemeinde übertragen werden, diese sollen aber befugt sein, zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit Personen anzuhalten.

Zudem möchte die Regierung eine Grundlage schaffen, damit die Kostentragung der von der Kantonspolizei übernommenen gemeindepolizeilichen Aufgaben geregelt wird. Ebenso muss die personenbezogene Überwachung des öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raums geregelt werden.
Die Regierung will, dass nicht mehr nur die Kantonspolizei diese Massnahme nutzen darf, sondern alle Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen: bei «ausgewiesenem Schutzbedürfnis» sollen alle Amtsstellen den öffentlichen Raum «in erkennbarer Weise» überwachen dürfen.

Personenbezogene Überwachung durch Drohnen und Bodycams

Weiter möchte die Regierung, dass eine Grundlage geschaffen wird, damit die Kantonspolizei mit mobilen audiovisuellen Übermittlungs- und Aufzeichnungsgeräten ausgerüstet werden kann. Gemeint sind damit insbesondere mobile Überwachungsgeräte wie Drohnen oder so genannte Bodycams, von Polizeibeamten körpernah getragene Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte. Zweck soll Informationsbeschaffung sowie die Überwachung allgemein zugänglicher Orte sein.

Auch Erkenntnisse, die seit der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung und dem Erlass des Polizeigesetzes gewonnen wurden, sollen in die Teilrevision einfliessen. Die Regierung nennt an dieser Stelle Präzisierungen im Datenschutz, beispielsweise bei präventiven verdeckten polizeilichen Massnahmen, bei der Meldepflicht bei Ausweisungen als Folge von häuslicher Gewalt und um die

Klärung im kantonalen Ordnungsbussenverfahren

Als weitere Botschaft an den Grossen Rat beantragt die Bündner Regierung die Beendung der Mitgliedschaft im Konkordat über private Sicherheitsleistungen (KÜPS). Dieser Vereinigung ist der Kanton Graubünden im Februar 2015 beigetreten, in der Annahme, dass das KÜPS betreffend Zulassung privater Sicherheitsunternehmungen und privater Sicherheitsangestellten schweizweit zu einer Rechtsvereinheitlichung führen würde.

Nachdem sich die Kantone Bern und Zürich, wo die Hälfte der privaten Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsangestellten domiziliert sind, gegen einen Beitritt zum KÜPS entschieden haben, könnten das Ziel der Rechtsvereinheitlichung nicht mehr erreicht werden.

Die dritte Botschaft betrifft das eidgenössische Ordnungsbussengesetz; dieses muss angepasst werden, weil der Bund dieses auf weitere Bundesgesetze ausgeweitet hat. So muss der Kanton Graubünden neu die Behörden und die Organe bezeichnen, welche für die Verfolgung und Beurteilung der neu unter das Ordnungsbussengesetz fallenden Übertretungen zuständig sind. Diesem möchte die Regierung mit Anpassung von fünf Gesetzen nachkommen.

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