Das erstmals vorliegende Kulturförderungskonzept des Kantons Graubünden legt die Ziele und Schwerpunkte der kantonalen Kulturpolitik für die Jahre 2021 bis 2024 fest und formuliert Massnahmen, um diese zu erreichen. Der Grosse Rat hat für das Jahr 2021 drei Millionen Franken gesprochen. Gesuche für Projekte oder Leistungsvereinbarungen können ab sofort eingereicht werden.
Kulturinstitutionen können Gesuche für Leistungsvereinbarungen und Projekte beim Amt für Kultur / Kulturförderung Graubünden einreichen. Für Kulturschaffende ist eine Einreichung ausschliesslich für Projekte möglich. Alle Gesuche müssen inhaltlich den Förderschwerpunkten im Kulturförderungskonzept entsprechen. Weitere Informationen und Gesuchsformulare sind auf der Webseite der Kulturförderung Graubünden aufgeschaltet. Die Einreichfrist für Leistungsvereinbarungen ist der 9. April, Gesuche für Projekte können laufend eingegeben werden.
Kulturförderungsgesetz als Grundlage
In der Februarsession 2017 hat der Grosse Rat das neue Kulturförderungsgesetz verabschiedet, welches zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Das Gesetz und die Verordnung formulieren Zweck und Ziele der kantonalen Kulturpolitik. Sie legen die staatlichen Aufgaben in der Kulturförderung, -pflege und -vermittlung fest. Ausserdem enthalten sie die Rahmenbedingungen, innerhalb welcher sich das vielfältige Kulturschaffen, die Teilhabe einer breiten Bevölkerung am kulturellen Leben sowie die Pflege und die Vermittlung des Kulturerbes entfalten können. Im Kulturförderungsgesetz wird explizit auch ein umfassendes Konzept zur Förderung der Kultur im Kanton erwähnt, welches der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre beschliesst.
Erstes Kulturförderungskonzept
In der Oktobersession 2020 hat der Grosse Rat das erste Kulturförderungskonzept für die Jahre 2021 – 2024 beschlossen. Das Konzept stellt die aktuelle Situation in den verschiedenen Bereichen der kantonalen Kulturförderung dar. Es definiert konkrete Förderschwerpunkte für die drei Handlungsfelder Kulturförderung, Kulturpflege sowie Kulturvermittlung innerhalb der nächsten vier Jahre und zeigt konkrete Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte auf.
Das Konzept basiert auf den Gegebenheiten der Kulturlandschaft im Kanton Graubünden und den Erfahrungen im Bereich der Kulturförderung seit Inkrafttreten des ersten Kulturförderungsgesetzes. Bewährtes soll grundsätzlich bestehen bleiben. Die Verfassung des Kantons Graubünden, das Kulturförderungsgesetz sowie die Kulturförderungsverordnung geben inhaltlich den Handlungsrahmen vor. Das Konzept trägt dem Umstand Rechnung, dass das grosse Potenzial des kulturellen Schaffens im Kanton nicht ausgeschöpft ist, dies sowohl im Bereich der Laienkultur wie auch im professionellen Kulturschaffen.
Für das Jahr 2021 hat der Grosse Rat Mittel in Höhe von 3 Millionen Franken für das Kulturförderungskonzept gesprochen. Im Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2024 sind pro Jahr jeweils 3 Millionen Franken aufgenommen worden. Diese müssen allerdings jährlich vom Grossen Rat genehmigt werden.
(Symbolbild: Pixabay)