Ausnahmeregelung für Selbsthilfegruppen

Ausnahmeregelung für Selbsthilfegruppen

GRHeute
02.03.2021

Gerade in Pandemie-Zeiten leidet bei vielen die psychische Gesundheit. Der Bundesrat hat deshalb für Selbsthilfegruppen eine Ausnahmeregelung erlassen. Auch in Graubünden dürfen sich daher wieder diverse Selbsthilfegruppen treffen.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie bedeutet einschneidende Massnahmen, welche sich auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und jeden Einzelnen auswirken. Zahlreiche Studien belegen, dass die psychische Gesundheit stark leidet. Darum hat der Bundesrat die Verordnungsanpassung verabschiedet und eine Ausnahmeregelung für Selbsthilfegruppen (Covid-19-Verordnung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. i) erlassen. Damit anerkennt er die Wirkung des Erfahrungsaustausches von Betroffenen («darüber reden hilft») und ist gewillt, etablierte Selbsthilfegruppentreffen bis zu 10 Personen zuzulassen (dies in den Bereichen der Suchtbekämpfung, psychischen Gesundheit). Die neue Regelung trat bereits am Montag in Kraft.

Schweizweit gibt es über 2’500 Selbsthilfegruppen. Mit der Anpassung der Verordnung dürfen sich nun viele von ihnen nun wieder physisch treffen, was für die psychische Gesundheit «von grösster Wichtigkeit» ist, wie der Leiter der Kontaktstelle, Jürg Feuerstein, in einer Medienmitteilung betont.

Alle Infos zu den bestehenden Selbsthilfegruppen in Graubünden gibt es auf der Homepage: www.selbsthilfegraubuenden.ch.

 

(Bild: Selbsthilfe Graubünden/Archiv)

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