Gewerbeverband beschliesst Stimmfreigabe für Co2-Gesetz

Gewerbeverband beschliesst Stimmfreigabe für Co2-Gesetz

GRHeute
25.05.2021

Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes (BGV) hat nach eingehender Diskussion die Stimmfreigabe zum neuen CO2-Gesetz beschlossen. Weiter hat er die Ja-Parole zum Covid-19-Gesetz und zur Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge beschlossen.

Die letztgenannte Vorlage steht im Zusammenhang mit dem Ausbau der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton. Damit kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Zu den anderen Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni hat der BGV aufgrund fehlender Relevanz für die Bündner Wirtschaft keine Parole beschlossen.

Stimmfreigabe zum CO2-Gesetz

So wie der Schweizer Gewerbeverband hat auch der Bündner Gewerbeverband die Stimmfreigabe zum CO2-Gesetz beschlossen. Je nach Branche und Unternehmen überwiegen beim CO2-Gesetz entweder die Vor- oder die Nachteile. Die Treibhausgasemissionen sind in der Schweiz seit 1990 um 14 % gesunken, obwohl die Bevölkerung um einen Fünftel gewachsen ist. Es sind vor allem die Emissionen aus dem Verkehr, welche stagnieren. An einer digital durchgeführten Kantonalvorstandssitzung wurden die Argumente der Befürworter und der Gegner präsentiert. Bei der anschliessenden Debatte stellten die Mitglieder des Kantonalvorstands die Dekarbonisierung bei der Wärme- und Energiegewinnung nicht infrage. Ob die im Gesetz festgeschriebenen Massnahmen die richtigen seien, stand im Vordergrund der Debatte. Die Frage ist nun, ob die Emissionen durch Innovation und neue Technologien weiter zurückgehen, oder ob es noch weitergehende staatliche Eingriffe als bisher braucht.

«Nichts zu tun» sei der falsche Weg

Für die Befürworter ist das neue CO2-Gesetz eine Investition in eine nachhaltige Zukunft. Der Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft könne nur durch Lenkungsabgaben und Subventionen weiter vorangetrieben werden. Das vorliegende Gesetz sei ein Kompromiss. Reine Verbote oder «nichts zu tun» sei der falsche Weg. Die Gegner der Vorlage argumentieren, dass das neue Gesetz ungerecht, teuer und nutzlos sei. Sie argumentieren, dass die Massnahmen zu teuer, wenig wirksam und ungerecht seien. Für den benötigten technologischen Fortschritt sehe das Gesetz die falschen Mittel vor. Deregulierung, Anreize und eine innovationsfreundliche technologieunabhängige Politik müsse in den Vordergrund gestellt werden. Das revidierte Gesetz führe zur Ungleichbehandlung von Technologien. Im Vordergrund solle der internationale Emissionshandelsmarkt und steuerliche Anreize für umweltschonende Technologien stehen.

Zustimmung zum Covid-19-Gesetz

Ein Grossteil der bundesrätlichen Befugnisse im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Einschränkungen gründen nicht auf das Covid-19-Gesetz, sondern auf das Epidemiengesetz. Das Covid-19-Gesetz schränkt die Befugnisse des Bundesrates im Vergleich zum Epidemiengesetz sogar ein. Gemäss Covid- 19-Gesetz muss sich der Bundesrat bei seiner Corona-Politik an den Grundsätzen der Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit orientieren. Ebenfalls muss er seine Politik auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausrichten. Die Regelung der finanziellen Entschädigungen für die direkt oder indirekt von den staatlichen Massnahmen betroffenen Unternehmen ist im Covid-19-Gesetz geregelt.

 

(Symbolbild: Pixabay)

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