Im Bündner Gesundheitswesen werden ab Montag alle gleich getestet

Im Bündner Gesundheitswesen werden ab Montag alle gleich getestet

GRHeute
09.09.2021

Die Vorschrift der regelmässigen Tests für nichtgeimpfte und nichtgenesene Mitarbeitende hat zum Ziel, Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von sozialmedizinischen Einrichtungen vor Corona-Ausbrüchen zu schützen. Gemäss Epidemiengesetz Art. 40 Abs. 2 können die Kantone das Betreten und Verlassen bestimmter Gebäude einschränken. Gestützt auf dieselben Rechtsgrundlagen sieht der Kanton vor, dass Besucherinnen und Besucher ein Zertifikat (3G; getestet, geimpft, genesen) vorweisen müssen. Ein negatives Ergebnis aus den Betriebstestungen wird mit Regierungsbeschluss vom 7. September den 3-G-Zertifkaten des Bundes gleichgestellt. Ebenfalls gleichgestellt sind andere von den Behörden oder zuständigen Instanzen zugelassene Tests.

Ausgenommen von der Testpflicht ist das Personal in den Institutionen der Sonderschulung im Bereich Volksschule sowie der Wohnheime im Bereich der beruflichen Grundbildung, der Mittelschule sowie der Tertiärstufe.

Das Abholen der Kinder durch die Erziehungsberechtigten in Krippen wird nicht als Besuch gewertet und ist weiterhin ohne gültiges Zertifkat möglich.

Testpflicht bereits in diversen Betrieben eingeführt

Diverse Betriebe aus dem Gesundheitswesen im Kanton haben bereits eine Testpflicht für ihr Personal eingeführt. Mit der Ausdehnung der Testvorgaben im Gesundheitswesen vereinheitlicht die Regierung die Regeln für alle Angestellten der entsprechenden Betriebe im Kanton.

Das wiederholte und gezielte Testen des ungeimpften oder nicht genesenen Personals in Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheimen, Spitex, Tagesstätten wird auch vom BAG empfohlen. Damit soll bei niedriger Durchimpfungsrate des Gesundheits- und Betreungspersonals eines Betriebes das Risiko einer Einschleppung des Virus in den Betrieb stark reduziert werden. Je geringer die Durchimpfungsrate in den Institutionen, desto höher ist das Risiko für einen Ausbruch.

Impfziel: 800 Personen täglich

Das Gesundheitsamt stellt über den ganzen Kanton einen starken Anstieg der Fallzahlen fest. Um in Graubünden vor dem Winter eine genügend hohe Durchimpfungsrate zu erreichen, sollen sich in den kommenden Wochen täglich 800 Personen impfen lassen. Zurzeit werden in Graubünden 5 COVID-Patienten auf der Intensivstation beatmet. Total sind 16 Personen hospitalisiert.

 

(Bild: Grossandrang beim Impfbus in Landquart/GRHeute)

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