Erhöhung der Kantonsgelder für Kultur bleibt umstritten

Erhöhung der Kantonsgelder für Kultur bleibt umstritten

GRHeute
30.01.2017

Die Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Bei der inhaltlichen Beurteilung der Vorlage gingen die Meinungen in der Kommission jedoch stark auseinander. 

Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Cornelia Märchy-Caduff die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes behandelt. An den drei intensiven Sitzungen haben auch Regierungsrat Martin Jäger, seine Departementssekretärin und die Leiterin des Amtes für Kultur teilgenommen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat den Gesetzesentwurf – mit zahlreichen Änderungsanträgen – zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. 

Was sich im Vorfeld der Erstellung der Botschaft mit 160 Vernehmlassungen und entsprechend vielen – teils stark voneinander abweichenden – Wünschen abzeichnete, hat sich bei der Vorberatung in der Kommission fortgesetzt. Es sind zahlreiche Mehr- und Minderheitsanträge zum Gesetzesentwurf eingegangen. Umstritten waren insbesondere die Erhöhung der Kantonsgelder für die Kultur mittels eines Rahmenkredits, die Beiträge an die Musikschulen, die Art und Weise der Behandlung des Kulturförderungskonzepts, die Aufgabenzuteilung an die Gemeinden oder Regionen, die Stellung der Kulturkommission auf Gesetzesstufe sowie die soziale Sicherheit für Kulturschaffende. Mehrheitlich unbestritten blieben die Verbesserung der finanziellen Situation der Museen und regionalen Kulturinstitutionen und die damit angestrebte Planungssicherheit. Zudem kamen aus der Mitte der Kommission noch weitere Anträge, welche eine Besserstellung der Kultur und der Kulturschaffenden in einzelnen Bereichen bezwecken. 

Der Grosse Rat wird die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes in der Februarsession 2017 behandeln. 

 

(Bild: GRHeute/Quelle: Standeskanzlei)

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