Gemischte Gefühle zu den neuen Lockerungen

Gemischte Gefühle zu den neuen Lockerungen

GRHeute
17.02.2022

Es ist soweit, der Bundesrat hebt alle Massnahmen auf. Für viele ein Grund zum Feiern, andere sind verunsichert.

Ab dem Donnerstag 17. Februar 2022 hebt der Bundesrat viele Massnahmen auf. Das Zertifikat wird nicht mehr benötigt, sowie auch die Maske beim Einkaufen oder im Kino. Auch die Homeoffice-Pflicht ist Geschichte. Nur noch im Gesundheitsbereich und in den öffentliche Verkehrsmittel gilt noch bis Ende März die Maskenpflicht.

Der Entscheid kommt bei der Bündner Bevölkerung unterschiedlich an, wie eine Umfrage vom SRF auf den Churer Strassen zeigt. Einerseits sind viele sehr erleichtert und fühlen sich befreit, jedoch gibt es auch viele, welche die Entscheidung skeptisch sehen.

Die Bündner Regierung freut mich sehr über die Lockerungen des Bundes und zeigt Verständnis für die Maskenpflicht in den Gesundheitseinrichtungen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Situation in den Bündner Spitälern habe sich ebenfalls um einiges verbessert.

 

 

Die Regierung hebt die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher in Gesundheitseinrichtungen auf. Zudem werden in der kantonalen Verwaltung die Maskenpflicht sowie die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben.

Die epidemiologische Lage stimmt zuversichtlich. Eine Überlastung der Spitäler ist ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Nachdem der Bundesrat die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aufgelöst hat, hebt die Regierung weitere kantonale Vorgaben auf:

  • Die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken, Angeboten für die stationäre Pflege und Betreuung von Langzeitpatientinnen und -patienten und betagten Personen, Diensten der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex), Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Wohnheimen für Kinder und Jugendliche und Kindertagesstätten
  • Die Maskenpflicht sowie die Homeoffice-Empfehlung in der kantonalen Verwaltung

Die Aufhebung der Massnahmen tritt per sofort in Kraft.

 

(Quelle: Regionaljournal Graubünden SRF/zVg.) 

 

 

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