Regierung unterstützt Tektonik-Arena

Regierung unterstützt Tektonik-Arena

GRHeute
21.03.2022

Die Regierung nimmt Stellung zu zwei Teilrevisionen der Verordnung über Fernmeldedienste des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Grundsätzlich begrüsst sie die geplanten Anpassungen und Stossrichtungen. Sie hat jedoch bei den Grundversorgungsbestimmungen sowie bei den Bestimmungen zur Sicherheit von Informationen sowie von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten noch einige Anträge.

Bei der Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen begrüsst die Regierung die geplante Erhöhung der bestehenden Grundversorgung. Sie beantragt jedoch, ein Basisangebot von mindestens 80/80 (Down-/Upload), statt wie geplant nur 80/8 Megabits pro Sekunde zu definieren und anzustreben. Aufgrund der aktuellen Nachfrageentwicklung erachtet die Regierung sogar 100/100 Megabits pro Sekunde für das richtige Basisangebot. Die Preisobergrenze für den Dienst von 80/80 Megabits pro Sekunde soll bei 45 Franken pro Monat festgelegt werden und zur Umsetzung der 80/80 Megabits pro Sekunde in Bauzonen ist eine konkrete Frist von fünf Jahren festzulegen. Zudem möchte die Regierung, dass dort, wo die Kosten zur Erbringung des neuen Grundversorgungsdienstes als unangemessen beziehungsweise zu hoch bezeichnet werden, die Erschliessungskosten transparent offengelegt werden, damit gemeinsame Lösungen zur Deckung von Finanzierungslücken gefunden werden können.

Auch bei den Bestimmungen zur Sicherheit von Informationen sowie von Fernmeldeinfrastrukturen und –diensten beantragt die Regierung eine Änderung. Gemäss dem Verordnungsentwurf müssen die Anbieterinnen und Anbieter von Fernmeldediensten Störungen im Betrieb ihrer Anlagen und -dienste, welche potenziell mindestens 30 000 Kundinnen und Kunden betreffen, unverzüglich der nationalen Alarmzentrale melden. Die Regierung beantragt hingegen, eine Pflicht zur Meldung einer Störung, wenn mindestens 1000 Kundinnen und Kunden oder eine Gemeinde beziehungsweise Fraktionen potenziell betroffen sind und die Störung länger als 15 Minuten dauert. Ein Unterbruch beziehungsweise eine Störung kann, wenn ein Notruf (Notfallnummern 117/118/144) abgesetzt werden muss und dies nicht möglich ist, fatale Folgen haben. Wenn zum Beispiel in der Gemeinde Albula/Alvra mit dem Brienzer Rutsch auf dem Gebiet der Fraktion Brienz/Brinzauls (100 Einwohnerinnen und Einwohner) eine Störung im Betrieb der Fernmeldeanlagen und -dienste eintritt, können bei einem Ereignis keine Informationen mehr an die Bevölkerung abgegeben werden, was zu vermeiden ist.

Link: Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

NRP-Beitrag für innovatives Bergbahnsystem zur Erschliessung der Tektonikarena Sardona

Die Regierung gewährt der Cassons AG für das Projekt «Bau Erschliessung Tektonikarena Sardona, Flims» einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 1,86 Millionen Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes(NRP). Der Beitrag wird im Zusammenhang mit einem NRP-Darlehen von acht Millionen Franken gesprochen.

Die Erschliessung der UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona soll durch den Bau einer autonom fahrenden und weltweit neuartigen Zehner-Gondelbahn, einem sogenannten Rope-Taxi, realisiert werden. Durch den Bau dieser Zehner-Gondelbahn mit fünf Sektionen werden drei bestehende Bahnen durch ein innovatives Bergbahnsystem ersetzt, wodurch das Grundangebot im Hauptskigebiet in Flims deutlich verbessert wird. Die neue Bahn wird auch auf den Sommergast – insbesondere zur Erschliessung der UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona – ausgerichtet, womit ein wesentlicher Beitrag hinsichtlich der Schaffung von wettbewerbsfähigen Tourismusangeboten geleistet wird. Durch das Rope-Taxi-Prinzip, also eine Fahrt auf Verlangen und kein Transport leerer Gondeln, können sowohl der Energieverbrauch als auch der Verschleiss der Teile reduziert werden. Die gesamten Investitionskosten für das Projekt betragen rund 79 Millionen Franken.

Grünes Licht für «Steinschlagschutzprojekt Gruobenwald» in Klosters

Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Gruobenwald» der Gemeinde Klosters. Im Gebiet Gruobenwald ereigneten sich wiederholt Stein- und Blockschläge. Die bestehenden Schutzverbauungen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Dank der Schutzfunktion des Waldes konnten zahlreiche Ereignisse verhindert werden. Aufgrund ausbleibender Verjüngung ist nun aber die nachhaltige Schutzwirkung des Waldes in Gefahr. Die Zielsetzung des vorliegenden Projekts besteht darin, den Schutz des Siedlungsgebiets in der Gemeinde Klosters, der Bahnlinie der Rhätischen Bahn sowie der Kantons- und der Nationalstrasse sicherzustellen. Hierfür soll das Gebiet durch Steinschlagschutznetze sowie Steinschlagschutzdämmegesichert werden. Die Ausführung des Projekts erfolgt in drei Bauetappen. Als Projektabschluss ist das Jahr 2024 vorgesehen. Der Kanton beteiligt sich mit einem Beitrag von maximal 2,35 Millionen Franken an den veranschlagten Kosten von 4,6 Millionen Franken.

 

(Bilder: zVg.)

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