Ursin Widmer: «Selbstbestimmungsinitiative»

Ursin Widmer: «Selbstbestimmungsinitiative»

Ursin Widmer
11.10.2018

Die Selbstbestimmung gilt in der Schweiz seit eh und je. In unzähligen Initiativtexten, Vorstössen und Ideen wird sie gelebt, betont und bis zur Erschöpfung hin hochgehalten. Dank ihr konnten wir nicht zuletzt die bilateralen Verträge beschliessen – ein wirklich gutes System für unseren internationalen Handel.

Rechtssicherheit. Sie ist der Schlüssel zum Erfolg. Durch zahlreiche Verträge und Abkommen gelingt es, unsere Wirtschaftsbeziehungen international gedeihen zu lassen, anzupassen und fortwährend zu verbessern.
Verbindet man die Selbstbestimmung und die Rechtssicherheit, resultiert, was die Schweiz heute ist: In ihrer Grösse ein stabiles Land, dessen Wirtschaft zum hohen Lebensstandard beiträgt und dessen Wohlstand Bildung für alle ermöglicht.

Genau diese Markenzeichen der Schweiz gefährdet die Selbstbestimmungsinitiative, über die wir am 25. November abstimmen werden. Sie schafft Rechtsunsicherheit, nicht zuletzt in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die EMRK garantiert nämlich das, was aus Verletzungen der Grundrechte beispielsweise durch Initiativen resultiert: Eine Rechtsschutzversicherung. Sie bildet damit ein Mindeststandard an Menschenrechten, die nicht unterschritten werden darf. Die EMRK ist verbindlich. Alle 47 Mitglieder des Europarats haben sie bis heute ratifiziert – die Schweiz 1974. Eine wichtige Errungenschaft, die wir der EMRK zu verdanken haben: Das Frauenstimmrecht, das in der Schweiz 1971 (53 Jahre nach Deutschland!) als Grundlage für die Ratifizierung (die EMRK gilt natürlich nicht nur für Männer) eingeführt wurde.

Bei einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde sich die Schweiz ins Abseits stellen. Sie wäre das einzige Mitgliedsland im Europarat, dessen nationales Recht vor internationales Recht gestellt würde. Protektionismus – zu welchem Preis?

Die Initiative ist das Gegenteil, was sie verspricht: In keinerlei Hinsicht demokratisch. Zwingendes Völkerrecht würde «vorbehältlich» nicht angetastet, ist aus dem Initiativtext herauszulesen: Verbot von Völkermord, Sklaverei und Folter beispielsweise. Bestimmungen, die 2018 natürlich logisch und einzuhalten sind. Sollten wir unseren Horizont bis heute nicht ein wenig erweitert haben?

 

//wp.grheute.ch/2017/02/01/die-12-im-neuen-politforum-von-grheute/" target="_blank" rel="noopener">14 PolitikerInnen aus Graubünden. Jeden Donnerstag nimmt eine/r zu einem aktuellen Thema Stellung, die anderen Mitglieder des Politforums können diesen Beitrag ihrerseits kommentieren.

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(Bild: GRHeute)

Gemeindevorstand Felsberg, BDP Graubünden