Abschlussprüfungen an Bündner Gymnasien finden statt

GRHeute
30.04.2020

Die Regierung hat gestützt auf den Beschluss des Bundesrats vom 29. April 2020 entschieden, dieses Jahr an Bündner Gymnasien nur schriftliche Maturitätsprüfungen durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen und Empfehlungen des Bundes bereiten sich die Volksschulen im Kanton für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts am 11. Mai 2020 vor.

In den obligatorischen Schulen soll der Präsenzunterricht ab dem 11. Mai 2020 wo immer möglich wieder im Rahmen des regulären Stundenplans erfolgen. Die Schutz- und Hygienemassnahmen haben bei der Wiedereröffnung der Schulen oberste Priorität. Am Freitag, 1. Mai 2020, wird das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) den Schulen die kantonalen Rahmenvorgaben sowie Planungshilfen für die Umsetzung der notwendigen Schutzmassnahmen mitteilen. Aufgrund der Rahmenvorgaben des EKUD können die Schulen den Schulbetrieb den lokalen Gegebenheiten (Raumsituation, Schülertransporte etc.) anpassen.

Die Maturandinnen und Maturanden der Gymnasien im Kanton müssen sich weiterhin auf die Abschlussprüfungen vorbereiten: Unter Schutzmassnahmen finden ab dem 11. Mai 2020 die ersten schriftlichen Prüfungen statt.

Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und Untergymnasiums dauert die ausserordentliche Situation noch bis am 8. Juni 2020. Sie werden weiterhin per Fernunterricht geschult. Private Mittelschulen haben die Möglichkeit, auf Gesuch hin Präsenzunterricht am Untergymnasium ab dem 11. Mai 2020 einzuführen.

An den Fachmittelschulen werden die schriftlichen Abschlussprüfungen durchgeführt. Ob auch mündliche Abschlussprüfungen zu absolvieren sind, ist von einem noch ausstehenden Beschluss der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren abhängig.

Im Bereich der Berufsmaturität hat der Bundesrat beschlossen, dass schweizweit auf kantonale Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität verzichtet wird. Diese wird im Jahr 2020 gänzlich auf Erfahrungsnoten basierend erworben. Der Kanton Graubünden wird diese Vorgaben umsetzen.

Seit Beginn der Krise Mitte März haben insbesondere die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit der Umstellung auf den Fernunterricht grosse Herausforderungen gemeistert. Die Regierung bedankt sich bei allen Beteiligten für den enormen Einsatz und wünscht viel Kraft und Ausdauer für die bevorstehende Zeit.

Schutzmassnahmen in Kindertagesstätten und Spielgruppen

Die familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote können ab dem 11. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen den Betrieb wieder ausweiten. Die Kindertagesstätten haben einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Für alle betroffenen Betreuungsangebote sind grosse organisatorische und finanzielle Herausforderungen entstanden. Für die Kindertagesstätten stehen ausserordentliche Finanzhilfen von Kanton und Gemeinden zur Verfügung. Die Spielgruppen, welche in den vergangenen Wochen geschlossen waren, können ab dem 11. Mai 2020 unter Einhaltung der Schutzkonzepte ebenfalls wieder öffnen.

Wichtige Lockerungsschritte für Gesellschaft und Wirtschaft

Die vom Bund beschlossenen weiteren Lockerungsschritte für den 11. Mai 2020 sind ein wichtiger Schritt in Richtung Normalisierung für Gesellschaft und Wirtschaft. So hat die Regierung aufgrund der Lockerungen auch die Meldepflicht für Zweitwohnungsbesitzende aufgehoben. Insbesondere die Öffnung der Gastronomie ist ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität. Bedauert wird, dass den Bergbahnen weiterhin an Planungssicherheit für die anstehende Sommersaison fehlt.

Die Fallzahlen im Kanton sind weiter rückläufig. Positiv getestete Personen müssen sich gemäss den Vorgaben des Bundes isolieren und wer mit ihnen Kontakt hatte, muss sich in Quarantäne begeben. Die konsequente Rückverfolgung von Neuinfizierten wird ab dem 11. Mai 2020 auch in Graubünden wiederaufgenommen.

(Bild: Pixabay) 

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