Keine Zuschauer im Zielbereich von Swissalpine Davos

Keine Zuschauer im Zielbereich von Swissalpine Davos

GRHeute
20.07.2020

Aufgrund des Swissalpines Davos ist mit Verkehrbehinderungen zu rechnen. Die Veranstalter geben ausserdem das Schutzkonzept bekannt.

Am Samstag, 25. Juli 2020 von 07:30 Uhr bis 21:30 Uhr sowie am Sonntag, 26. Juli 2020 von 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr wird die Talstrasse zwischen der Guggerbach- und der Mittelstrasse in Davos Platz für jeglichen Motorfahrzeugverkehr gesperrt. Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Promenade, Einmündung Heiligkreuz bis Hotel Belvedere / Abzweigung Kurgartenstrasse. Auf der Mattastrasse, zwischen dem Sportgeschäft Hofmänner und der Albanakreuzung (Einmündung in die Talstrasse), ist mit starken Einschränkungen und Behinderungen zu rechnen.

Busbetrieb Verkehrsbetriebe Davos (VBD)

Die Linie des Busbetriebs Dischma/Dürrboden (Davos Dorf – Teufi – Dürrboden) verkehrt nach Fahrplan. Die Linie Bahnhof Davos Platz/Sertig Dörfli (Linie 8) verkehrt gemäss Fahrplan und ab 09:30 Uhr im 30 Minuten-Takt.
Die Kantonspolizei Graubünden, das Ordnungsamt Davos und die Gemeindepolizei Klosters empfehlen dem Publikum die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Rennen an zwei Tagen

Das Schutzkonzept basiert auf einer hohen Solidarität und Selbstverantwortung aller Beteiligten. Das Konzept sieht unter anderem vor, dass dieses Jahr das Swissalpine an zwei Tagen mit je zwei Rennen und gestaffelten Startzeiten stattfindet. Die Startzeiten wurden so festgelegt, dass eine Spitzen belastung des öffentlichen Verkehrs vermieden werden kann. Pro Rennen starten zwischen 300 und 700 Teilnehmern in Blöcken von rund 300 Personen. Dies erlaubt, die vom Bund vorgegebene Grenze von maximal 1’000 Teilnehmern pro Rennen zu unterschreiten, die Läufer auf der Strecke in die Länge zu ziehen und die Logistik gleichmässiger zu belasten. Auf verschiedene Aktivitäten im Start/Zielraum Davos wird gänzlich verzichtet.

Keine Zuschauer im Start- und Zielbereich

Im Start- und Zielbereich in Davos sind keine Zuschauer zugelassen. Im öffentlichen Raum entlang der Laufstrecke gilt die maximal zulässige Anzahl Personen für Spontanversammlungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Auf Angebote für Zuschauende im öffentlichem Raum wird verzichtet.
(Bild: alphafoto.com / Swissalpine)
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