Auch der Bündner Kultur wird geholfen

Auch der Bündner Kultur wird geholfen

GRHeute
03.12.2020

Die Bündner Regierung greift der Corona-gebeutelten hiesigen Kulturszene unter die Arme: Unterstützungsmassnahmen sollen einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kulturunternehmen mildern und andererseits bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, die Kulturlandschaft nachhaltig zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt zu erhalten.

Die Regierung hat dazu die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Graubünden zur Umsetzung der im Covid‑19-Gesetz des Bundes vorgesehenen Massnahmen im Kultursektor erneuert. Weiterhin ist eine je hälftige Finanzierung der Unterstützungen durch den Bund und den Kanton nötig. Die Mittel für das Jahr 2020 wurden vom Kanton gesprochen. Im Jahr 2021 sollen die Unterstützungsmassnahmen unter Vorbehalt der Genehmigung eines Nachtragskredites durch die Regierung und die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates weitergeführt werden.

Nicht-rückzahlbare Finanzhilfen

Vorgesehen sind im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen. Kulturunternehmen können für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge staatlicher Massnahmen entsteht, eine Ausfallentschädigung beantragen.

Neu sind Beiträge an Transformationsprojekte möglich. Damit werden Projekte von Kulturunternehmen unterstützt, die eine Anpassung an die durch Corona veränderten Verhältnisse bezwecken, eine strukturelle Neuausrichtung und/oder die Wiedergewinnung beziehungsweise das Erschliessen neuer Publikumssegmente anstreben.

Kurzarbeitsentschädigung

Kulturunternehmen können zudem Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Willen des Arbeitgebers unabhängige Umstände zurückzuführen sind. Da die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen subsidiär zu den Kurzarbeitsentschädigungen sind, sind Betroffene in einem ersten Schritt aufgefordert, nach Möglichkeit Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen.

Aktuelle Informationen sowie die entsprechenden Gesuchsformulare sind auf der Webseite der Kultur- und Sprachförderung Graubünden zu finden.

 

(Symbolbild: GRHeute)

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