Skigebiete bleiben über Weihnachten offen

Skigebiete bleiben über Weihnachten offen

GRHeute
21.12.2020

Die Skigebiete in Graubünden bleiben über die Feiertage offen, sofern sich die epidemiologische Lage und die Spitalkapazitäten nicht massgeblich ändern. Die Situation wird täglich neu beurteilt. 

Viele Kantone schliessen ihre Skigebiete über die Festtage. Die Bündner Regierung hat entschieden, dass die Skigebiete vorerst offen bleiben. Die Erklärung dafür: Die Entwicklung der Fallzahlen in Graubünden ist stabil, der Durchschnitt der positiven Fälle liegt bei rund 100 Personen pro Tag. Derzeit (Stand: 21. Dezember 2020) befinden sich 845 Personen in Isolation und 958 Personen in Quarantäne. Die Regionalspitäler verfügen aktuell über genügend Kapazitäten zur Behandlung von an Covid-19 erkrankten als auch von anderen Personen, namentlich solchen mit Sportverletzungen. Die Intensivstationen sind derzeit durchschnittlich belegt und nicht überlastet.

Skigebiete mit Personenbeschränkungen offen

Damit lasse die epidemiologische Lage im Kanton den Betrieb der Skigebiete zu. Indem auch die Voraussetzungen nach Art. 5c Abs. 3 lit. b bis d der Covid-19-Verordnung besondere Lage erfüllt sind, können die Skigebiete im Kanton geöffnet werden, sofern für das jeweilige Schutzkonzept eine Genehmigung des Gesundheitsamts vorliegt. Die Bündner Skigebiete sind bereit, substanzielle Einschränkungen der maximalen Personenzahl im Skigebiet hinzunehmen. Dazu wird der Verkauf von Tageskarten begrenzt. Tagesgästen wird, wo möglich, dringend empfohlen, im Voraus ein Online-Ticket zu kaufen.

Die Entwicklung der Fallzahlen kann sich jedoch laufend ändern. Daher bedarf es einer täglichen Beurteilung der Situation, die Bewilligung kann entsprechend derzeit bis 03. Januar 2021 erteilt werden, sofern sich die Situation nicht massgeblich ändert. Ohne wesentliche Änderung der Situation wird die Regierung am 29. Dezember 2020 neu entscheiden.

Kein Alkohol auf der Piste

Damit die Kapazitäten in den Spitälern, insbesondere auf den IPS-Stationen, nicht zu schnell ausgeschöpft sind, müssen die Skigebiete umfassende Massnahmen zur Reduktion von Unfallrisiken ergreifen (z.B. die Sicherung gefährlicher Stellen, Schliessung gefährlicher Pisten etc.). Zudem sollen die Betriebe die Gäste dazu anhalten, sich möglichst risikofrei zu verhalten. Als weitere Massnahme ist der Ausschank und der Konsum von Alkohol in den Skigebieten untersagt.

Impfung ab Anfang Januar

Der Kanton Graubünden bereitet sich darauf vor, ab dem 4. Januar mit ersten Impfungen starten zu können, sofern der Impfstoff geliefert und die Logistik sichergestellt ist. Für Graubünden ist voraussichtlich nur mit einer geringen Menge des Impfstoffes zu rechnen. So stehen bis Kalenderwoche drei rund 9’000 Impfdosen bereit. Dies entspricht einer Impfstoffzuteilung für rund 4’500 Personen, da ein 2-Dosen-Schema bzw. eine Wiederholung im Abstand von 21 Tagen empfohlen wird. Im Vordergrund stehen deshalb besonders gefährdete Personen und dann das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen.

(Bild: zVg)

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