Untersuchungen zum WEKO-Verfahren betreffend Submissionsabreden

Untersuchungen zum WEKO-Verfahren betreffend Submissionsabreden

GRHeute
01.06.2021

Die im Auftrag der Regierung durch externe und unabhängige Fachleute vorgenommenen Administrativuntersuchungen betreffend die gegen kantonale Behörden erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen der Wettbewerbskommission (WEKO) sind abgeschlossen. Die mit der Untersuchung beauftragten Experten Prof. Dr. Martin Beyeler und Prof. Dr. Andreas Stöckli informieren über die Ergebnisse der Untersuchung.

Die WEKO eröffnete im Dezember 2012 ein Verfahren betreffend Submissionsabreden, in deren Fortgang sie Beweise für Submissionsabreden zwischen Bauunternehmen im Kanton Graubünden fand. Die WEKO sanktionierte die Unternehmen mit Bussen in Millionenhöhe. Für die Regierung gab die eröffente WEKO-Untersuchung Anlass, die Vergabeabläufe im TBA im von der WEKO untersuchten Ermittlungszeitraum von 2004–2012 sowie die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) und Tiefbauamt (TBA) erhobenen Vorwürfe durch externe und unabhängige Fachexperten untersuchen zu lassen.

Die administrative Untersuchung umfasste darüber hinaus die Überprüfung einzelner Vorgänge im TBA, die im Zusammenhang mit Preisabsprachen hätten stehen können. Zu der Klärung, ob die Verwaltung die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hatte, sollten die Fachexperten Lösungsansätze herausstellen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass der Kanton zukünftig Opfer von solchen unzulässigen Kartellabsprachen würde. Die administrative Untersuchung wurde von den durch die Regierung berufenen Professoren Dr. Martin Beyeler (Untersuchungsbericht 1) und Dr. Andreas Stöckli (Untersuchungsbericht 2) verantwortet.
An der Medienkonferenz stellen Prof. Dr. Martin Beyeler und Prof. Dr. Andreas Stöckli ihre jeweiligen Berichte vor. Die Regierung wird durch Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli vertreten.

Anmerkung: Die am Vortag präsentierten Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommision (PUK) wird die Regierung nicht thematiseren können, da diese zunächst in der Junisession des Grossen Rats zu behandeln sein werden.

(Quelle: gr.ch)

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