Corona-Impfung für Jugendliche offen

Corona-Impfung für Jugendliche offen

Ab sofort können sich Jugendliche ab 12 Jahren für die Coronaimpfung anmelden. Sie wird allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren empfohlen, die sich impfen lassen und sich dadurch vor einer Infektion schützen möchten. Zudem lanciert das Gesundheitsamt eine kantonale Kommunikationskampagne, um möglichst viele Personen im Kanton Graubünden zum Impfen zu motivieren.

Die Erfahrungen in der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche nur ein geringes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Die meisten Infektionen verlaufen symptomlos oder mild. Dennoch sollen auch junge Menschen die Möglichkeit erhalten, sich mit einer Impfung zu schützen.

Empfohlen wird die Impfung besonders Jugendlichen, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark beeinträchtigt sind und möglichst jede zusätzliche Infektion verhindern möchten. Wertvoll ist eine Impfung zudem für all jene, die mit einer immungeschwächten Person zusammenleben. Für Jugendliche ab 12 Jahren ist in der Schweiz bisher nur der Covid-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech zugelassen. Dieser wird aktuell lediglich im Impfzentrum Stadthalle Chur eingesetzt. Aus diesem Grund werden, je nach Anzahl Anmeldungen, spezielle Impftage für Jugendliche ab 12 Jahren in den Regionen geplant. So kann zudem sichergestellt werden, dass Kinderärzte für Beratungsgespräche anwesend sind. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Kantons www.gr.ch/impfung.

Impftermine künftig auch für ausserkantonale Personen

Die Covid-19-Impfung steht in Graubünden künftig allen Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz offen. Zugelassen sind Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit L-, B- und C-Bewilligungen. Mitarbeitende, die weniger als drei Monate in der Region arbeiten, müssen beim Impftermin eine Arbeitsbestätigung vorweisen. Personen mit einer G-Bewilligung (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) sind nicht zur Impfung in Graubünden zugelassen; sie sollten sich im Heimatland impfen lassen. Eine Ausnahme bilden Grenzgänger, die als Gesundheitsfachpersonal arbeiten; diese können sich in der Schweiz impfen lassen.

Vollständig Geimpfte erhalten auf Antrag das Covid-Zertifikat des Bundes. Die Wirksamkeit der Impfung und damit die Gültigkeit des Zertifikates wurde von sechs auf 12 Monate ab der letzten Impfung verlängert. Zudem können sich Genesene nun bereits früher impfen lassen. Eine Impfung ist neu bereits vier Wochen nach bestätigter Coronainfektion möglich. Für sie ist eine Impfdosis ausreichend.

Die Anmeldung für eine Coronaimpfung ist weiterhin über die Webseite www.gr.ch/impfung möglich.

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Rachel Van der Elst

Redaktionsleiterin/Region
Rachel Van der Elst mag Buchstaben: analog, virtuell oder überall, wo Menschen sind. In einem früheren Leben arbeitete sie unter anderm bei der AP, beim Blick, bei 20Minuten, beim Tages-Anzeiger und bei der Südostschweiz. In ihrer Handtasche immer dabei: Jasskarten.