Das Beschaffungsrecht im Kanton wird revidiert

Das Beschaffungsrecht im Kanton wird revidiert

GRHeute
17.11.2021

Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) empfiehlt dem Grossen Rat den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Sie befürwortet die damit angestrebte Harmonisierung über alle drei Staatsebenen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs.

Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Carmelia Maissen und im Beisein von Regierungspräsident Mario Cavigelli, Vorsteher des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität, hat die WAK die Vorteile und Wirkungen der erneuerten Vereinbarung beraten und einstimmig beschlossen, dem Grossen Rat den Beitritt sowie den Erlass eines kantonalen Einführungsgesetzes zu empfehlen. Das Geschäft ist für die Dezembersession 2021 des Grossen Rats traktandiert.

Harmonisierung und Änderung der Vergabekultur

Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) hat die revidierte IVöB am 15. November 2019 einstimmig verabschiedet. Deren Umsetzung soll zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht führen, das in den Kantonen, Städten und Gemeinden zur Anwendung kommt, und eine weitgehende Harmonisierung mit dem revidierten Vergaberecht des Bundes schaffen. Bezweckt werden zudem eine Flexibilisierung und Digitalisierung der Vergabeprozesse (Vergabeplattform simap.ch) und die Reduktion des Administrativaufwands für Anbietende und Beschaffungsstellen. Auch soll eine neue Vergabekultur im Beschaffungswesen etabliert werden, die den Qualitäts- statt den Preiswettbewerb in den Vordergrund stellt und in der die Nachhaltigkeit gestärkt sowie Innovation gefördert werden. Die Kommission begrüsst die angestrebte Änderung der Vergabekultur, die nicht zuletzt dem Können und Qualitätsstandard von Bündner Unternehmen zugutekommt. Ebenso unterstützt sie die Umsetzung der Empfehlung der PUK Baukartell im kantonalen Einführungsgesetz, indem die Meldestelle für Missstände aus der Verwaltung ausgelagert und als externe, unabhängige Stelle geführt wird.

Dienstleistungsaufträge an einheimische Wirtschaft

Auch hat die WAK den Bericht der Regierung über die im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren vergebenen Dienstleistungsaufträge des Kantons beraten. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die einheimische Wirtschaft gemäss Bericht bei diesen Dienstleistungsaufträgen des Kantons grundsätzlich gut berücksichtigt wird. Sie teilt zudem die Einschätzung der Regierung, wonach der Kanton im interkantonalen Vergleich bereits heute über eine professionelle Beschaffungsorganisation und eine geeignete Berichterstattung verfügt. Die WAK stellt aber auch fest, dass in kantonsspezifischen Themenbereichen viele Aufträge an ausserkantonale Leistungserbringer vergeben werden müssen, weil im Kanton das entsprechende Fachwissen fehlt. Die Kommission schlägt deshalb dem Grossen Rat die Abgabe einer Erklärung vor, die auf die Förderung von Bestrebungen zum Aufbau dieser Kompetenzen abzielt.

(Quelle: Kommission für Wirtschaft und Abgaben)

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