Das Schweizer Stimmvolk lehnt die Selbstbestimmungsinitiative voraussichtlich deutlich ab. Die Resultate sprechen eine klare Sprache bei der im Abstimmungskampf hitzig diskutierten Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter».
Völkerrecht geht vor
Die Initiative verlangte, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen. Angenommene Volksinitiativen müssten wortgetreu umgesetzt werden müssen, auch wenn sie völkerrechtliche Bestimmungen verletzen. Die SVP monierte, Schweizer Volksentscheide seien in der Vergangenheit mit Verweis auf internationale Verträge nicht umgesetzt worden. Auslöser für die Initiative war ein Bundesgerichtsurteil von 2012. Es untersagte die Ausschaffung eines Ausländers, obwohl das Stimmvolk die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen hatte. Dabei berief sich das Bundesgericht auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die daraufhin lancierte Durchsetzungsinitiative der SVP zu Ausschaffungen wurde abgelehnt. Die Befürworter argumentierten mit der Verteidigung der direkten Demokratie: Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen hätten in jedem Fall das letzte Wort bei allen wichtigen Entscheidungen haben sollen.
«Risiken für Bevölkerung und Wirtschaft»
Die Gegner entgegneten, die Schweiz könne immer internationale Verträge kündigen, wenn sie nicht im Interesse der Schweiz seien. Der starre Mechanismus, der bei einem Ja eingesetzt würde, berge «Risiken für Bevölkerung und Wirtschaft» und gefährde das Erfolgsmodell Schweiz, wie es in der Botschaft des Bundesrats hiess. Diverse Komitees warnten ausserdem davor, dass bei einem Ja der Schutz der Menschenrechte aufgeweicht werde. Die Bevölkerung schenkte den Gegnern der Initiative Glauben und versenkte das Anliegen deutlich. Für die Befürworter bedeutet das Ergebnis, das schweizweit bei rund 66 % Nein-Stimmen liegt, eine massive Bruchlandung.
Sperrfrist auf Resultate?
Gemäss dem Blick hat der Leiter der Abteilung Statistik des Kantons Graubünden öffentlich einen Rüffel bekommen, weil er die ersten Ergebnisse aus Graubünden getwittert hat. «Grundsätzlich gilt auch für die Gemeinden eine Sperrfrist bis 12.00 Uhr!», mahnte ihn der Mediendienst des Kantons in einem Tweet.
Eine verbindliche Regel gibt es auf Bundesebene nicht. Der Bundesrat empfiehlt aber, Ergebnisse erst nach 12 Uhr zu veröffentlichen.
(Archivbild: zVg.)