Andreas Felix: «Emanzipation – auch in der Energiepolitik!»

Andreas Felix: «Emanzipation – auch in der Energiepolitik!»

GRHeute
20.04.2017

Portrait_Andreas-Felix125pAm 21. Mai 2017 stimmen wir über das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 ab. Eine grundsätzliche Weichenstellung für die künftige Energiepolitik in unserem Land. Es lohnt sich zu Beginn ganz grob einen Blick darauf zu werfen, welche Form von Energie wir denn heute in der Schweiz verbrauchen.

Rund 65% unserer heute verbrauchten Energie stammt aus fossilen Energieträgern wie Erdöl oder Gas. Hauptsächlich gebraucht wird diese Energie für die Heizung von Gebäuden und für den Verkehr. 25% der heute verbrauchten Energie wird durch elektrischen Strom abgedeckt und die restlichen 10% stammen aus übrigen Energiequellen.

Bei den fossilen Energieträgern sind wir praktisch ausschliesslich vom Ausland abhängig. Abgesehen davon, dass die Verfügbarkeit der Erdöl- und Gasvorkommen endlich ist, stammen sie mitunter aus politisch instabilen Regionen. Es ist nicht klar, wer in Zukunft über die Förderung der Vorkommen bestimmt und von welchen Interessen sich die dortigen Entscheidungsträger in Zukunft leiten lassen werden. Für eine hoch entwickelte Volkswirtschaft wie die Schweiz, deren Erfolg nicht zuletzt auf einer zuverlässigen Energieversorgung basiert, ist es deshalb wichtig, dass sie sich Schritt für Schritt von der Abhängigkeit der fossilen Energieträger emanzipiert.

Ein wesentliches Potential zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs liegt im Gebäudebereich. Aus den Erträgen der bestehenden CO2-Abgabe, deren Rahmen mit der Revision nicht verändert wird, dürfen neu und zeitlich unbefristet 150 Millionen Franken mehr an die Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden ausgerichtet werden. Davon dürften Hausbesitzer von sanierungsbedürftigen Liegenschaften, die Haustechnikbranche und das gesamte Ausbaugewerbe in gleichem Masse profitieren. Im Kanton Graubünden sind im gesamten Bauhaupt- und Baunebengewerbe rund 15‘000 Personen beschäftigt. Nach dem Wegfall der Beschäftigung im Zweitwohnungsbau sind entsprechende Impulse im Bereich der Gebäudesanierung sehr willkommen und sichern Arbeitsplätze in den Regionen unseres Kantons.

Bei der elektrischen Energie stammt rund 40% des Stroms aus Atomkraftwerken. Der Ausstieg aus der Atomkraft ist beschlossen. Die Laufzeit der heutigen AKW ist beschränkt und Ersatzneubauten sind in unserem Land politisch nicht mehrheitsfähig. Wie denn auch, wenn nach jahrzehntelanger Evaluation noch nicht einmal ein Standort gefunden ist, an welchem sich die nuklearen Abfälle der heutigen Atomenergieproduktion endlagern liessen? Die Energiestrategie 2050 ist ein klares Bekenntnis, sich mittelfristig von der Atomkraft zu verabschieden. Das revidierte Energiegesetz schafft die Voraussetzungen für eine Stärkung der Wasserkraft mit Investitionsbeiträgen und einer Marktprämie. Auch wenn die Wirkung dieser beiden Instrumente begrenzt ist, so ist sind sie doch ein klares Bekenntnis zur Bedeutung der Wasserkraft und deren Gleichbehandlung mit anderen neuen erneuerbaren Energien. Zudem deklariert das revidierte Gesetz das öffentliche Interesse an Wasserkraft-Ausbauprojekten erstmals explizit als gleichwertig zu den Schutzinteressen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz. Für die Realisierbarkeit der heute aus wirtschaftlichen Gründen sistierten Wasserkraftprojekte “Lago Bianco“ oder “Chlus“ und damit für die Wasserkraft in Graubünden kann dies dereinst von grosser Bedeutung sein.

Am 21. Mai 2017 stimmen wir über eine langfristige, strategische Investition ab. Investitionen kosten etwas, bevor sie sich auszahlen. Aber wer sie nicht tätigt, wird von der Konkurrenz überholt. Also, machen wir uns auf den Weg. Mit einem Ja am 21. Mai 2017!

Kommentare

Teure Energieutopie 2050 – KMU und Mittelstand, bitte zahlen!

Die Energiestrategie 2050 ist technisch realitätsfern und führt zu einer massiven Verteuerung von Strom und fossilen Energieträgern. In der bundesrätlichen Botschaft sind die Kosten mit 200 Milliarden Franken beziffert, also jährlich 3200 Franken für eine schweizer Familie.

Mit einem politischen Bubentrick soll nun aber nur über Zielvorgaben abgestimmt werden, d.h. eine staatlich verordnete Halbierung des Energieverbrauchs auf den Stand von 1963 und ein Aufgleisen einer massiven Subventionierungs-Maschinerie. Die Vorgaben sind aber verbindlich und der Bundesrat erhält für deren Durchsetzung weitgehende Kompetenzen für planwirtschaftliche Zwangsmassnahmen!

Fossile Energien sollen durch Strom ersetzt werden. Dies wäre wohl möglich, jedoch nicht mit gleichzeitiger Reduktion des Stromverbrauchs und nicht, wenn die Stromversorgung völlig destabilisiert wird.

Strom lässt sich nur bedingt speichern. Sogenannte Bandenergie basiert deshalb auf einer Erzeugung, welche unabhängig von äusseren Einflüssen ununterbrochen Strom liefert (Kohle-, Gas-, Atom-, Laufwasserkraft). Andererseits wird von äusseren Einflüssen abhängige Regelenergie zur Regelung von Stromschwankungen verwendet (Photovoltaik, Wind-, Pumpspeicherkraft).

Bandenergie soll nun massiv verteuert und durch hoch subventionierte Regelenergie ersetzt werden. Dies macht technisch und ökonomisch überhaupt keinen Sinn. Regelenergie fällt eben oft genau dann an, wenn sie nicht benötigt wird und auch ein massiv ausgebauter Windpark oder ein Netz von Solaranlagen liefert bei Flaute bzw. fehlender Sonne absolut nichts. Die Folge ist eine destabilisierte Stromversorgung.

Insbesondere um die Wasserkraft zu stärken, ist das Energiegesetz klar abzulehnen. Die schweizer Wasserkraft schreibt wegen marktverzerrenden deutschen Energiesubventionen jährlich 700 Millionen Franken Verlust. Das Energiegesetz zementiert diese Marktverzerrung. Folglich wird auch die Wasserkraft nur noch mit massiven Subventionen überlebensfähig sein. Die befristeten Beiträge von 100 Millionen Franken pro Jahr können die Wasserkraft sicher nicht retten, wogegen die Subventionierungs-Maschinerie die Situation weiter verschlimmern wird.

Mit kaputt sanktionierter Bandenergie wird zudem die Auslandabhängigkeit erhöht, z.B. von dreckigem Kohlestrom, der im Winter Süddeutschlands Hauptlast der Stromversorgung trägt. Dabei ist fraglich, wie lange das Ausland Bandenergie noch kostengünstig liefern will/kann. Unsere Stromlieferverträge laufen aus. Wie stark wird die Verhandlungsposition der Schweiz wohl sein, wenn jedem klar ist, dass wir auf Bandenergie angewiesen sind?

Die Energiewende schafft auch keine dauerhaften Arbeitsplätze. Die hoch subventionierte deutsche Photovoltaik-Industrie wurde mittlerweile nach China verkauft, ohne dass zuvor Technologiesprünge ausgewiesen werden konnten. Paradoxerweise baut China für die Produktion der Solarpanels seinen Dreckstrom munter aus.

Das Energiegesetz zwingt unsere Volkswirtschaft zu gewaltigen Ausgaben, ohne dass die Schweiz in Zugzwang ist. Die AKWs laufen auch mit Annahme des Gesetzes bis ans Ende ihrer geplanten Laufzeit weiter. Zudem ist der Stromverbrauch ein wesentlicher Kostenfaktor für die Industrie, welche 60 % des Stroms verbraucht. Unternehmen streben also sowieso einen tiefen Stromverbrauch an und das weitere Sparpotential ist gering.

Wenn die verbindlichen, jedoch utopischen, Ziele des Energiegesetzes erreicht werden können, dann nur mit saftigen Steuern und strikten Verboten für die Bürger und die KMU. Das Energiegesetz ist deshalb unschweizerisch, verantwortungslos und viel zu teuer.

Dr. Andreas Bazzon, SVP

 

Grundsätzlich einer Meinung

Lieber Andreas, es freut mich zu lesen, dass ich Deine Meinung grundsätzlich teilen kann und auch Du mittlerweile zu dieser Einsicht gekommen bist! J Das Lago Bianco Projekt ist aber ein riesiges Projekt, welches ein gewisses Risiko bezüglich rentabler Laufzeit während Jahrzenten birgt – die Entwicklung steht nicht still und diese sollte man einkalkulieren!

Salome Mathys, glp

 

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Das Politforum auf GRHeute besteht aus 12 PolitikerInnen aus Graubünden. Jeden Donnerstag nimmt eine/r zu einem aktuellen Thema Stellung, die anderen Mitglieder des Politforums können diesen Beitrag ihrerseits kommentieren.

 

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