Erstes Budget präsentiert und unter Dach

Erstes Budget präsentiert und unter Dach

GRHeute
12.12.2019

Am Dienstag, 3. Dezember 2019, durfte ich dem Grossen Rat mein erstes Budget als Finanzdirektor präsentieren. Die Budgetbotschaft orientiert umfassend über die einzelnen Aufwand- und Ertragspositionen der Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie deren Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Ich werde nachstehend einige mir wichtig scheinende Aspekte aufgreifen.

Das Budget 2020 des Kantons Graubünden ist im Lot. Die Erfolgsrechnung zeigt mit einem Defizit von 33 Millionen Franken ein – gegenüber dem Vorjahresbudget – praktisch identisches Gesamtergebnis. Dies weckt offenbar den Eindruck, dass ich «als neuer Finanzdirektor alte Zahlen präsentiere» und einfach das Budget 2019 meiner Vorgängerin Barbara Janom Steiner fortgeschrieben bzw. abgeschrieben habe. Das Budget 2020 ist aber keine Kopie. Wenn ich etwas fortgeführt habe, dann ist es die Budgetdisziplin.

Budgetgenauigkeit im Fokus

Die Qualität und die Seriosität eines Budgets lassen sich nicht an den Änderungen gegenüber den Budgetzahlen des Vorjahres beurteilen. Grundsätzlich sollen die Budgets die Realität so gut wie möglich widerspiegeln. Damit verbunden sind die Erwartungen, dass die Budgetzahlen mit den Rechnungszahlen möglichst übereinstimmen. Aus finanzpolitischer Sicht sind Budget-Rechnungs-Abweichungen nicht beliebt. Sie stellen die Glaubwürdigkeit der gesamten Finanzpolitik in Frage. In einem gewissen Umfang sind Budget-Rechnungs-Abweichungen jedoch systemimmanent. Budgets sind nicht die genauste Prognose für die jeweiligen Jahresrechnungen. Sie bestimmen im Kern die maximal verfügbaren Staatsmittel. In der Regel werden dabei die Budgetkredite nicht durchwegs zu 100 Prozent ausgeschöpft. Bei einer Nichtausschöpfung von nur 1,0 Prozent der Gesamtaufwendungen entstünde im kantonalen Ergebnis eine Abweichung von bereits rund 25 Millionen Franken.

Aufwand- und Ertragswachstum

Die Finanzwelt steht auch im Kanton Graubünden nicht still. Wir haben sowohl auf der Aufwandseite als auch auf der Ertragsseite ein Wachstum zu verzeichnen. Der Gesamtaufwand wächst dabei um 1,5 Prozent. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Personal- und Sachaufwände sowie auf das Wachstum des Beitragsbereichs zurückzuführen. Verschiedene Beitragspositionen – insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen – wachsen weiterhin sehr dynamisch. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen.

Die Ertragspositionen wachsen im Total gleich stark wie der Gesamtaufwand. Der Aufwandzuwachs wird vor allem dank der günstigen Entwicklung der kantonalen Steuererträge sowie einem höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer vollständig aufgefangen. Der Anteil an der direkten Bundessteuer steigt für den Kanton von 17 Prozent auf 21,2 Prozent. Dieser Anstieg ist die unmittelbare Folge der Bundesvorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF). Beim innerkantonalen Finanzausgleich für die Gemeinde besteht zurzeit noch hohe Stabilität. Sowohl für den Ressourcenausgleich als auch für Gebirgs- und Schullastenausgleich werden die Eckwerte der Vorjahre beibehalten.

Hohe Nettoinvestitionen

Bemerkenswert sind auch die Investitionsausgaben. Sowohl die geplanten Bruttoinvestitionen von 427 Millionen Franken als auch die Nettoinvestitionen von 290 Millionen Franken sind nach wie vor auf sehr hohem Niveau, gegenüber dem Vorjahr jedoch leicht rückläufig. Der Rückgang der Investitionstätigkeit ist auf die im Jahr 2020 erfolgende Fertigstellung der beiden Grossprojekte Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez sowie Verwaltungszentrum «sinergia» Chur zurückzuführen.

Neues Regierungsprogramm in Sicht

In der Februarsession 2020 wird der Grosse Rat das Regierungsprogramm und den Finanzplan 2021–2024 diskutieren. Wir werden den Gürtel ab dem ersten Finanzplanjahr 2021 enger schnallen müssen. Zu markanten Ertragsausfällen werden zwei im Jahr 2019 vom Grossen Rat beschlossene Teilrevisionen des kantonalen Steuergesetzes führen. Angesprochen sind damit die Anpassungen bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die bereits erwähnte STAF-Umsetzung. Beide Revisionen werden auf Anfang 2020 in Kraft treten. Die daraus resultierenden Mehrbelastungen werden grösstenteils aber erst ab dem Jahr 2021 rechnungswirksam. Von der Bundesseite werden wir im Bereich des nationalen Finanzausgleichs ebenfalls erhebliche Einnahmeneinbussen in Kauf nehmen müssen. Diese Mehrbelastungen stehen unausweichlich fest und schränken den finanziellen Spielraum des Kantons entsprechend ein.

Weiterhin: Sicherung des Haushaltsgleichgewichts

Die Finanzplanzahlen zeigen stark steigende Defizite. Es droht eine Überlastung des Kantonshaushalts. Aus diesem Grund zögere ich als Finanzdirektor nicht, das Projekt zur langfristigen Sicherung des Haushaltsgleichgewichtes fortzusetzen. Im Jahr 2020 wird die Regierung eine umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung durchführen. Diese soll insbesondere der Erhöhung des finanzpolitischen Spielraums dienen. An künftigen Herausforderungen wird es also nicht fehlen. Das Budget 2020 ist soweit im Lot und bietet gute Voraussetzungen, um die erfolgreiche Finanzpolitik auch in Zukunft fortzusetzen.

(Bild: GRHeute)

Im Politforum von GRHeute kommentieren Bündner Politikerinnen und Politiker aller Parteien über aktuelle Themen. Heute: Regierungsrat Christian Rathgeb.
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