Regierung will nachhaltigere Einkaufspraxis der öffentlichen Hand

Regierung will nachhaltigere Einkaufspraxis der öffentlichen Hand

GRHeute
28.04.2021

Die Regierung hat den Beitrittsbeschluss und das Einführungsgesetz zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die mit dem Bund und den Kantonen harmonisierten Vergabebestimmungen ebnen den Weg für ein modernes, auf Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation ausgerichtetes Beschaffungswesen im Kanton Graubünden. 

Das öffentliche Beschaffungswesen – in Graubünden auch Submissionswesen genannt – regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen im Wert von rund 41 Milliarden Franken (rund 20 Prozent Bund und rund 80 Prozent Kantone und Gemeinden). Im grossflächigen Kanton Graubünden kommt den öffentlichen Aufträgen seit jeher eine besonders hohe Bedeutung zu.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen in der Schweiz finden ihre Grundlage im Wesentlichen in einem WTO-Übereinkommen (GPA) und in einem bilateralen Abkommen mit der EU. Auf nationaler Ebene werden diese Bestimmungen beim Bund durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und bei den Kantonen durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) umgesetzt.

Stärkung der Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation

Hauptziele der Revision der IVöB sind nebst der Rechtsharmonisierung die Modernisierung und Flexibilisierung des Vergaberechts. Zudem verfolgt die Revision auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen, die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb und die Förderung innovativer Lösungen. Ebenso soll die Einhaltung der Teilnahmebedingungen konsequenter sichergestellt und eine zentrale Liste mit sanktionierten Anbieter*innen sowie Subunternehmer*innen eingeführt werden. Die Beschaffungsabläufe bleiben dagegen grundsätzlich unverändert, aber viele Einzelheiten des Verfahrens werden angepasst.

Beitritt im Interesse der KMU und Regierung

Die revidierten Beschaffungsvorschriften bringen für die kommunalen und kantonalen Beschaffungsstellen wie auch für die Anbieter*innen diverse Vorteile mit sich. Nach Ansicht der Regierung ist deshalb ein zügiger Beitritt zur revidierten IVöB wichtig.

Durch die generelle Stärkung von Innovation, Nachhaltigkeit und des Qualitätswettbewerbs werden die Schweizer KMU ihre Stärken ausserdem noch besser zum Tragen bringen können, wobei bereits heute nur ein sehr geringer Anteil (2018: ca. 2%) der Aufträge aus dem Kanton Graubünden an Unternehmungen mit Sitz im Ausland geht.

(Symbolbild: Pexels)

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