Mann mit Schlangen im Gepäck angehalten

Mann mit Schlangen im Gepäck angehalten

GRHeute
20.09.2018

Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) haben in Diepoldsau (SG) ei-nen Fall von Schlangen-Schmuggel aufgedeckt. Ein 21-jähriger Schweizer versuchte zwei Königspythons ohne Erlaubnis in die Schweiz einzuführen. Die Schlangen wurden beschlagnahmt und in einer geeigneten Institution untergebracht.

Am letzten Samstag wollte ein 21-jähriger Mann über den Grenzübergang Diepoldsau in die Schweiz einreisen. Bei der Zollkontrolle haben Grenzwächter im Fahrzeug zwei Königspythons festgestellt. Der Mann konnte für die zwei Schlangen weder eine Einfuhr-bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) noch ein entsprechendes CITES*-Zeugnis vorweisen.

Wegen Verstosses gegen das Artenschutzabkommen wurde das BLV eingeschaltet. Das BLV hat die Sicherstellung der Schlangen angeordnet. Die Grenzwächter brachten die Tiere an-schliessend in eine Institution, wo eine artgerechte Unterbringung möglich ist. Der Schmuggler musste ein Bussendepot in der Höhe von mehreren Hundert Franken entrichten.

Was ist CITES?

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist eine international Handelskonvention im Interesse des Artenschutzes, die weltweit bis dato von 175 Staa-ten (sogenannte Mitgliedstaaten) auf freiwilliger Basis unterzeichnet wurde. Das Abkommen wurde 1973 in Washington unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. CITES ist für seine Mitgliedstaaten bindend und stellt einen Rahmen dar, der von jedem Mitgliedstaat akzeptiert wird und in einem weiteren Schritt in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden muss.

Ungefähr 5 000 Tier- und 29 000 Pflanzenarten sind durch CITES gegen die Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt.

 

(Bild: zVg.)

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