Flüchtlingsheim im Val Müstair bleibt in Betrieb

Flüchtlingsheim im Val Müstair bleibt in Betrieb

GRHeute
27.04.2016

Der Kanton Graubünden erwartet auch dieses Jahr eine hohe Anzahl Asylsuchender. Um die nötigen Unterbringungskapazitäten sicherzustellen, kann der Kanton nicht auf bestehende Plätze verzichten. Aus diesem Grund wird der Leistungsauftrag mit dem Betreiber der Gruppenunterkunft in Valchava, Val Müstair, erwartungsgemäss verlängert. 

Im November 2015 wurde mit der Gruppenunterkunft «Chasa Muntanella» in Valchava kurzfristig eine zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit für rund 50 asylsuchende Personen in Betrieb genommen. Hierfür wurde von der Bündner Regierung mit dem Betreiber der Liegenschaft ein vorerst bis am 30. April 2016 befristeter Leistungsauftrag abgeschlossen. Nebst der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten wurde dadurch auch eine verbesserte regionale Verteilung der Asylsuchenden erzielt.

Bei der Inbetriebnahme Anfang Dezember 2015 hatten die Flüchtlinge für Aufregung gesorgt, als sie sich zuerst weigerten, ins Ferienheims einzuziehen.

Nach den ersten Monaten zieht der Kanton gesamthaft «eine positive Bilanz» aus der Unterbringung asylsuchender Personen in der «Chasa Muntanella». Regierungspräsident Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, überzeugte sich anfangs April 2016 vor Ort selbst davon. Offene Punkte und Erwartungen konnten mit Vertretern der Gemeinde Val Müstair und weiteren Organisationen der Talschaft vor Ort diskutiert werden.

Da auch im laufenden Jahr mit einem Anstieg von Asylsuchenden zu rechnen ist, ist Graubünden weiterhin auf geeignete Unterkünfte angewiesen. Bis Mitte April 2016 wurden dem Kanton bereits rund 240 Asylsuchende neu zugewiesen. Um die Aufnahme- und Unterbringungskapazitäten für die bestehenden und die prognostizierten Neuzugänge gewährleisten zu können, müssen geeignete Unterkünfte bereitgestellt werden. Der Kanton hat deshalb den Leistungsauftrag mit dem Betreiber der Unterkunft «Chasa Muntanella» in Valchava bis auf weiteres verlängert. Das Amt für Migration und Zivilrecht wird vor Ort noch eine Bezugsperson bezeichnen.

 

(Bild: zVg.)

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