Nachts droht auf Skipisten Lebensgefahr

Nachts droht auf Skipisten Lebensgefahr

GRHeute
22.12.2016

Immer mehr Skitourengänger sind auch auf Pisten unterwegs, sowohl tagsüber als auch nachts. Nach Betriebsschluss der Bahnen sind die Schneesportabfahrten gesperrt, damit die Pisten präpariert werden können. Die kaum sichtbaren Windenseile der Pistenfahrzeuge und Lawinensprengungen können für nächtliche Skitourengänger aber zu tödlichen Fallen werden.

Skitourengehen boomt. Immer mehr Skitourengängerinnen und -gänger benutzen auch Skipisten; sowohl tagsüber als auch nachts. Dies aus Freude an der Bewegung in der winterlichen Natur, immer öfter aber auch als Training für Skitourenrennen.

Nach Betriebsschluss der Bahnen sind die Pisten gesperrt

Tagsüber kann der «Gegenverkehr» von aufsteigenden und abfahrenden Pistenbenützerinnen und -benützern zu Konflikten und Unfällen führen. Nachts drohen zusätzliche Gefahren. Denn nach Betriebsschluss der Bahnen ist das Pistengebiet gesperrt. In dieser Zeit werden die Abfahrten für den folgenden Tag präpariert. Die Pistenfahrzeuge bewegen sich oft an Stahlseilen, die mehrere Hundert Meter übers Gelände gespannt sind. Diese Seile sind kaum sichtbar und können zur tödlichen Falle werden für nächtliche Pistenbenützerinnen und -benützer. Zudem lösen Fachleute auch nachts gezielt Lawinen zum Schutz der Skigebiete aus. Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten herrscht somit auf Pisten Lebensgefahr!

Jetzt handeln

Pistenfahrzeugführer berichten zunehmend von gefährlichen Begegnungen mit nächtlichen Pistenbenützerinnen und -benützern. Während es in anderen Alpenländern bereits zu Unfällen mit schweren Verletzungen gekommen ist, hatten wir in der Schweiz bislang Glück. Der Schweizer Alpen-Club SAC, Seilbahnen Schweiz (SBS) und bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung wollen nicht warten, bis auch bei uns gravierende Unglücke geschehen. Die drei Organisationen haben deshalb gemeinsam einen Flyer mit Tipps und Verhaltensregeln für Skitourengänger/-innen auf Pisten erarbeitet und starten eine Sensibilisierungskampagne. Dies mit dem Ziel, dass alle Schneesportbegeisterten ihr Hobby konflikt- und unfallfrei geniessen können.

Die fünf Regeln

1. Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengänger/-innen haben die Betriebszeiten zu beachten. Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden.

2. Während der Betriebszeiten der Transportanlagen gelten für alle Benutzer/-innen von Schneesportabfahrten die FIS-Regeln.

Von Skitourengänger/-innen auf Pisten sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:

-Aufstieg nur am Pistenrand.

-Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander.

-Keine Querungen an unübersichtlichen Stellen.

-Besondere Vorsicht bei Kuppen, in Engpässen, Steilhängen und bei Vereisung.

-Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang.

3. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten. Verlangen die Seilbahnunternehmen für die Benützung der Schneesportabfahrten Beiträge, so sind diese entsprechend zu begleichen.

4. Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.

5. Wildruhezonen und Schutzgebiete sind immer zu beachten. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind Waldbereiche (v.a. mit Stirnlampen) zu meiden.

Spezielle Trainingsmöglichkeiten

Wer Pisten ausserhalb der Betriebszeiten benützen möchte, sollte sich vorgängig über die Möglichkeiten informieren. Der SAC bietet auf seiner Website eine Übersicht über spezielle Pistentrainingsangebote für Skitourengänger/-innen; dies im Sinne einer Orientierungshilfe ohne Gewähr auf Vollständigkeit. In jedem Fall gelten aber die jeweils aktuellen Benützungsbedingungen der Skigebietsbetreiber vor Ort.

 

(Bild: GRHeute)

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