Was in Chur noch alles offen hat

Was in Chur noch alles offen hat

GRHeute
22.03.2020

Das öffentliche Leben ist aufgrund der Massnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, auch in Chur erheblich eingeschränkt. Gemäss BAG-Richtlinien dürfen aber diverse Läden offen haben und ihre Dienstleistungen anbieten. Chur Tourismus hat die Angebote in einer Übersicht zusammengefasst.

Bis 30. April 2020 ist generell der folgende Betrieb gestattet: 

  • Lebensmittelgeschäfte (keine Sortimentsbeschränkung)
  • Warenhäuser: nur Lebensmittelabteilungen sowie Güter des täglichen Gebrauchs (Tagespresse, Tierfutter, Tabakwaren, Hygieneartikel, Papeterieartikel)
  • Sonstige Läden, die überwiegend Lebensmittel oder Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkaufen
  • Apotheken, Drogerien, Läden für medizinische Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte)
  • Bäckereien, Metzgereien, Molkereien, Reformhäuser, WeinSpirituosenläden, Tankstellenshops, Kioske, Hofläden, Tierfutterbetriebe, einzelne Lebensmittelstände
  • Mahlzeitenlieferungen von Restaurants sowie Kuriere, z.B. Pizzakuriere, Food Trucks, Take-Aways ohne Restauration/Sitzplätze und Verzehr vor Ort/draussen
  • Post, Banken, Sicherheitsdienste, Versicherungen, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeiter, Auslieferungsbetriebe, Tankstellen etc.

Eine Übersicht, welche Läden in der Bündner Kantonshauptstadt offen haben, findet sich hier. Rund 50 Betriebe sind darin erfasst, die sich zu einem Grossteil auch innovativ zeigen: Sie bieten Restaurants Take-Away-Angebote an, andere Services sind per Anmeldung zu beziehen, wieder andere verkaufen ihre Leistungen per Online-Shop. 

Grundsätzlich nicht gestattet ist bis 30. April 2020 der folgende Betrieb in Chur – wie auch im gesamten Kanton Graubünden: 

  • Alle Restaurationsbetriebe (Restaurants, Bars, Bistros, Caffés, Snack Bars, Besenbeizen etc)
  • Jede Form von Selbstbedienungsrestauration
  • Sämtliche Unterhaltungsstätten (Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs etc.)
  • Sämtliche Detailhandelsgeschäfte (Warenhäuser und Ladengeschäfte etc.)

 

(Archivbild: GRHeute)

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