Im Einvernehmen mit der Gemeinde Lumnezia ernennt die Regierung Ueli Caduff von Morissen zum Regierungskommissär für die Gemeinde Lumnezia. Er stellt sicher, dass der Vorstand rechtmässig Beschlüsse fassen kann und unterstützt die Gemeinde bei der Suche nach möglichen Vorstandsmitgliedern sowie bei der Anpassung der Gemeindeverfassung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.
Auf den 1. Januar 2013 trat die Fusion von acht Gemeinden zur neuen Gemeinde Lumnezia in Kraft. Im Fusionsvertrag wurde ein Minderheitenschutz in dem Sinne aufgenommen, dass jede frühere Gemeinde Anspruch auf einen Sitz im neunköpfigen Gemeindevorstand hat. Über die quantitative Zusammensetzung des Gemeindevorstandes wurde im Fusionsprozess intensiv diskutiert und beraten. Man war sich der Problematik eines zahlenmässig grossen Vorstands bewusst, man wollte aber auf die Einführung eines Parlaments verzichten und trotzdem die bisherigen Gemeinden in die neue Gemeinde einbinden. Auf eine zeitliche Befristung einer neunköpfigen Zusammensetzung des Vorstands wurde bewusst verzichtet.
Die Anpassung von Bestimmungen des Fusionsvertrags sind frühestens 15 Jahre nach Inkrafttreten eines Zusammenschlusses möglich. Bestimmungen des Minderheitenschutzes, darum geht es vorliegend, benötigen zudem ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden.
Für die Amtsperioden 2013–2016, 2017–2020 und 2021–2024 konnten jeweils neun Vorstandsmitglieder gewählt werden, wobei nicht alle Nachbarschaften von ihrem Recht auf Vertretung im Gemeindevorstand Gebrauch machten. Am 22. September 2024 fanden die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2025–2028 statt. Es stellten sich einzig fünf Personen zur Verfügung, die allesamt auch gewählt wurden. Für den zweiten Wahlgang gab es keine Kandidaturen, so dass auf die Durchführung des Wahlgangs verzichtet wurde.
Anwesenheitsquorum für Beschlussfähigkeit nötig
Für die Beschlussfähigkeit des Gemeindevorstands ist die Anwesenheit von mindestens fünf Vorstandsmitgliedern erforderlich. Dieses Beschlussfähigkeitsquorum entspricht auch der Mindestanforderung des kantonalen Gemeindegesetzes. Mit aktuell fünf gewählten Vorstandsmitgliedern ist einerseits dieses Organ nicht verfassungsmässig bestellt. Zudem könnten eine Abwesenheit oder ein Ausstandsgrund dazu führen, dass Beschlüsse nicht gefällt werden können. Deshalb ist mit zweckmässigen und möglichst kurzfristig wirksamen Massnahmen zu gewährleisten, dass der Gemeindevorstand seine Beschlüsse und Entscheide stets rechtmässig fällen kann. Hierfür bietet sich der Einsatz einer Regierungskommissärin oder eines Regierungskommissärs an. Die Regierung betraut Ueli Caduff von Morissen mit dieser Aufgabe. Der frühere Gemeindepräsident von Morissen kennt die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Gemeinde Lumnezia bestens.
Inhalt des Auftrags
Das vorrangige Ziel der regierungsrätlichen Massnahme besteht darin, die Handlungs- und Beschlussfähigkeit des Gemeindevorstandes zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist der Regierungskommissär berechtigt, an den Sitzungen des Gemeindevorstandes teilzunehmen und im Bedarfsfalle die für die Beschlussfassung notwendige Anzahl Stimmen abzugeben. Der Regierungskommissär ist an keine Weisung gebunden, kann somit aus freiem Willen ein Geschäft beurteilen, sich dazu äussern und entsprechend abstimmen. Im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand kann er auch weitere operative oder strategische Aufgaben übernehmen, um die anderen Vorstandsmitglieder zu entlasten. Falls der Vorstand selber beschlussfähig ist, beschränkt sich die Aufgabe des Regierungskommissärs auf die blosse Präsenz. Insbesondere hat er in solchen Fällen keine Kompetenz, zu einzelnen Geschäften Stellung zu beziehen oder auf den Verlauf der Sitzungen Einfluss zu nehmen. Der Regierungskommissär soll die Gemeinde darin unterstützen, weitere Vorstandsmitglieder zu rekrutieren, so dass er sein Mandat möglichst rasch beenden kann. Der Auftrag ist befristet bis 31. Dezember 2028. Er endet jedoch früher ohne weiteres Dazutun, wenn der Vorstand gemäss gültiger Verfassung vollzählig besetzt ist.
Der Gemeindevorstand Lumnezia ist mit der Einsetzung des Regierungskommissärs einverstanden.
(Bild: Archiv)