Regierung verabschiedet zwei Botschaften

Regierung verabschiedet zwei Botschaften

GRHeute
30.01.2025

Beide Revisionen betreffen Bestimmungen, die im Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden geregelt sind. Weil die beiden Revisionen inhaltlich keinen Zusammenhang aufweisen, hat die Regierung zwei separate Botschaften verabschiedet.

Änderung des Beschwerdewegs bei Grossratswahlen und formelle Bereinigungen

Hauptpunkt der ersten Teilrevision bildet die Neuregelung des Beschwerdewegs bei Grossratswahlen. Heute sind Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Grossratswahlen erstinstanzlich an den Grossen Rat zu richten, dessen Entscheid auf kantonaler Ebene an das Obergericht weitergezogen werden kann. Unter dem Regime des neuen Proporzwahlsystems (Doppelter Pukelsheim) für die Grossratswahlen erscheint der Grosse Rat nicht mehr als geeignete Beschwerdeinstanz. Deshalb sollen solche Beschwerden künftig direkt beim Obergericht als einziger kantonaler Instanz erhoben werden können. Gleichzeitig soll die Teilrevision dazu genutzt werden, um zwei formelle Anpassungen betreffend Losziehung und Nachzählregelung vorzunehmen.

Wahlzettel zum Ankreuzen

Mit der vorgeschlagenen zweiten Teilrevision sollen die Rechtsgrundlagen für die handschriftliche Stimmabgabe an der Urne mittels Wahlzettel zum Ankreuzen für die Majorzwahlen der Regierung, der Regionalgerichte und der Ständeräte geschaffen werden. Damit soll die Wahl − analog zu E-Voting − mittels Ankreuzens der Namen der gewünschten Kandidierenden auf vorgedruckten Wahlzetteln vereinfacht und der durch den Grossen Rat im Jahr 2019 überwiesene Fraktionsauftrag BDP betreffend Vereinfachung des Wahlverfahrens erfüllt werden.

 

(Bild: Archiv)

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