SVP Graubünden wundert sich über Verwaltungsgericht

SVP Graubünden wundert sich über Verwaltungsgericht

GRHeute
29.01.2016

Das Verwaltungsgericht des Kanton Graubünden hat gestern entschieden, nicht auf die Beschwerde gegen den Wahlmodus des Grossen Rates einzugehen. Damit bleibt in Graubünden weiterhin Majorz statt Proporz Trumpf. Die 

Das Thema ist alt und bekannt: SVP und SP sind die wählerstärksten Parteien in Graubünden, durch das Majorzwahlverfahren haben gleichwohl die FDP, CVP und BDP klar das sagen im Grossen Rat. Die Beschwerdeführer haben die Verfassungsmässigkeit dieses Verfahrens grundlegend in Frage gestellt. Bisher allerdings noch ohne Erfolg: Gestern gab das Verwaltungsgericht bekannt, dass die Beschwerde verspätet eingegangen war und dass man deshalb nicht darauf eingehe. Gleichzeitig verneinte das Gericht seine Befugnis, kantonale Verfassungsbestimmungen zu überprüfen.

In einer Medienmitteilung reagierte die SVP Graubünden gestern Abend. Sie nehme den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis , in einem gewissen Sinne sei die Begründung der Nichtzuständigkeit des Gerichts sogar nachvollziehbar. Allerdings stört sich die SVP Graubünden daran, dass das Verwaltungsgericht beinahe zwei Jahre benötigte, um schlussendlich festzustellen, dass es auf die Beschwerde nicht eintrete. Das sei «doch sehr erstaunlich».

Dass die SVP Graubünden mit der geltenden Gesetzgebung nicht glücklich ist, ist nachvollziehbar: Bei den Parlamentswahlen im Herbst 2015 erreichte sie rund ein Drittel aller Bündner Wählerstimmen. Im 120-köpfigen Grossen Rat hingegen ist die SVP Graubünden aufgrund des Wahlmodus mit lediglich 9 Mitgliedern vertreten und bildet die weitaus kleinste Fraktion. «Die SVP-Graubünden tritt ganz klar dafür ein, dass auch im Bündner Grossen Rat sich der Wählerwille wiederspiegelt», so die SVP Graubünden.

Darüber, wie es nun in diesem Beschwerdeverfahren weiter gehe, d.h. ob ein Weiterzug ans Bundesgericht erfolge, hätten die Beschwerdeführer, die aus 32 ehemaligen Mandatsträgern (grösstenteils aus Reihen der SVP und der SP) bestehen, zu befinden. Im Sinne eines politisch dem Wählerwillen entsprechenden Bündner Parlaments sei «ein Weiterzug zu wünschen».

 

author

GRHeute

www.grheute.ch
GRHeute Redaktion