Die 83 Ziele der Regierung für 2025

Die 83 Ziele der Regierung für 2025

GRHeute
07.01.2025

Das Jahresprogramm 2025 setzt sich aus insgesamt 83 Zielen zusammen und beinhaltet eine Vielzahl von wichtigen und zentralen Meilensteinen. Mit der Umsetzung der Ziele soll die Attraktivität des Kantons Graubünden weiter kontinuierlich verbessert werden. Schwerpunkte des diesjährigen Jahresprogramms bilden die schrittweise Umsetzung der Personalstrategie, die gezielte steuerliche Entlastung von Familien und Erwerbstätigen, die Wohnbauförderung sowie die Bereiche Sicherheit und Verkehr. Das Jahresprogramm 2025 ist das erste Jahresprogramm des Regierungsprogramms 2025–2028.

Das Regierungsprogramm und der Finanzplan sind gemäss Kantonsverfassung die zentralen Instrumente der strategischen und politischen Steuerung im Kanton Graubünden, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte. Gemeinsam bilden sie die mittelfristige Schwerpunktplanung der Regierung. Das Regierungsprogramm 2025–2028 fokussiert sich auf die Kernpunkte «Digitale Transformation», «Leben und Arbeiten», «Klima und Umwelt» sowie «Attraktives Graubünden». Die darin enthaltenen Entwicklungsschwerpunkte werden jeweils in den Jahresprogrammen konkretisiert und umgesetzt. Das Jahresprogramm 2025, welches das erste Jahresprogramm der Planungsperiode des neuen Regierungsprogramms ist, umfasst insgesamt 83 Jahresziele und wurde an der Dezembersession 2024 des Grossen Rats im Rahmen der Budgetbotschaft beraten. Die wichtigsten Schwerpunkte der Jahresplanung 2025 sind:

Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität und gezielte steuerliche Entlastungen

Mit der schrittweisen Umsetzung der 2024 von der Regierung verabschiedeten Personalstrategie 2024–2028 beabsichtigt die Regierung die Arbeitgeberattraktivität gezielt zu verbessern. Die Strategie umfasst 13 Initiativen, welche während der fünfjährigen Geltungsdauer umgesetzt werden sollen. Schwerpunkte für das Jahr 2025 bilden dabei die Erarbeitung eines Konzepts für die Rekrutierungsstrategie und für die Stärkung der Arbeitgebendenmarke, die Erarbeitung eines Personalentwicklungs- und Talentmanagementkonzepts sowie die Weiterentwicklung einer gemeinsamen Unternehmenskultur. Mit der geplanten Steuergesetzrevision, welche Familien und Erwerbstätige gezielt entlastet, soll der Wohn- und Wirtschaftsstandort Graubünden weiter verbessert werden. Vorgesehen ist die Botschaft für die Augustsession 2025 des Grossen Rats und die Inkraftsetzung der Revision auf den 1. Januar 2026. In Kombination mit der vom Grossen Rat für das Steuerjahr 2024 beschlossenen Senkung des kantonalen Steuerfusses für die natürlichen Personen soll die Gesetzesrevision die steuerliche Belastung von Familien und Erwerbstätigen im Kanton spürbar mildern.

Förderung von Wohnraum und gezielte Angebotsverbesserungen im öV-Bereich

Mit einem neuen Gesetz soll den Entwicklungen und Diskussionen bezüglich der Verknappung und Verteuerung von Wohnraum Rechnung getragen werden. Damit soll einerseits das bewährte Förderinstrument der sogenannten Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet ausgebaut werden. Andererseits wird ein neues Förderinstrument geschaffen: die Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen. Der Grosse Rat behandelt das Gesetz über die Förderung von Wohnraum im Verlauf des Jahres.
Im Verkehrsbereich wird die geplante Einführung des Halbstundentakts auf der Strecke Chur – St. Gallen sowie in der Surselva zu einer spürbaren Angebotsverbesserung beitragen. Zudem wird die Strategie Langsamverkehr 2037 erarbeitet und von der Regierung verabschiedet. Die Strategie liefert Antworten auf die Frage, wie sich der Langsamverkehr im Kanton Graubünden mittel- bis langfristig entwickeln soll.

Stärkung des Bevölkerungsschutzes und Erarbeitung der strategischen Grundlagen im Hochschul- und Forschungswesen

Im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden werden organisatorische Anpassungen des Kantonalen Führungsstabs auf Gesetzesstufe verankert. Die gesetzlichen respektive darauf basierenden organisatorischen Änderungen sollen zu einer Stärkung des kantonalen Bevölkerungsschutzes beitragen. Im Bereich Bildung und Forschung wird die kantonale Hochschul- und Forschungsstrategie den neuen Rahmenbedingungen angepasst und entsprechend aktualisiert. Die kantonale Hochschul- und Forschungsstrategie legt zentrale Schwerpunkte und Leitlinien im Hochschul- und Forschungsbereich fest. Sie dient der Regierung als Führungsinstrument. Zudem werden im laufenden Jahr die Strukturen der kantonalen Brückenangebote und Berufsfachschulen ermittelt sowie die verschiedenen Finanzierungsbereiche und -modelle im Bereich der beruflichen Grundausbildung erhoben. Diese Grundlagen sollen als Basis für weiterführende Arbeiten genutzt werden.

(Bild: zVg/Standeskanzlei des Kantons Graubünden)

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