Neue kantonale Wohnraumförderung tritt in Kraft

Neue kantonale Wohnraumförderung tritt in Kraft

GRHeute
17.12.2025

Die Regierung setzt das neue kantonale Gesetz über die Förderung von Wohnraum per 1. Januar 2026 in Kraft. Gemeinnützige Wohnbauträger können neu für die Erstellung, Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Mietwohnungen mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Die Einreichung von Gesuchen ist ab sofort möglich.

Mit dem neuen Gesetz über die Förderung von Wohnraum (GFW) stellt der Kanton ein neues Instrument zur Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften für den Bau oder die Sanierung preisgünstiger Mietwohnungen zur Verfügung. Zudem wird das bestehende Förderinstrument für die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet ausgebaut, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Mittwoch mitteilte. 

Zinsgünstige Darlehen für gemeinnützige Wohnbauträgerschaften

Für die Erstellung, Sanierung oder den Erwerb preisgünstiger Mietwohnungen können neu gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften zinsvergünstigte Darlehen gewährt werden. Diese erfolgen als Ergänzung zu zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement des Bundes. Die Höhe und die Konditionen der Kantonsdarlehen entsprechen den Bundesdarlehen. Gemeinnützige Wohnbauträgerschaften können ab sofort Gesuche für eine Förderung einreichen.

Für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus steht vorerst ein Rahmenverpflichtungskredit von 15 Millionen Franken zur Verfügung, der wie beim Bund als kantonaler Fonds de Roulement verwaltet wird.

Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet

Das bestehende Förderinstrument für die «Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet» wird ausgebaut. Es sollen mehr Personen und Familien Fördermittel für den Erwerb, die Erstellung oder die Erneuerung eines Eigenheims beantragen können. Dazu werden einerseits die Einkommens- und Vermögensgrenzen angehoben und andrerseits die Fördermittel erhöht. Das Gesuchsformular steht weiterhin bereit.

Fürs 2026 stehen neu total 2 Millionen Franken zur Verfügung (2025: 1 Million Franken).

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(Bild: GRHeute)

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