Die Regierung hat die Rechtsgrundlage geschaffen, ab 2024 im Rahmen eines Versuchsbetriebs mit E-Voting zu beginnen. Ab diesem Zeitpunkt tritt die Teilrevision des entsprechenden Gesetzes in Kraft.
Die Regierung setzt auf den 1. Januar 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) vom 12. Februar 2018 in Kraft und genehmigt zudem die Teilrevision der entsprechenden Verordnung (VPR). Damit schafft die Regierung die Rechtsgrundlage für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) im Kanton Graubünden, wie die Standeskanzlei am Montag mitteilte.
Graubünden will ab 2024 im Rahmen eines Versuchsbetriebs in sechs Pilotgemeinden elektronisches Abstimmen möglich machen. Die Vorarbeiten dazu laufen. Mit der Inkraftsetzung des überarbeiteten GPR verfügt der Kanton Graubünden ab dem 1. Januar 2024 über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die elektronischen Stimmabgaben bei Wahlen und Abstimmungen. Die Revision beinhaltet neben der grundsätzlichen Zulassung der elektronischen Stimmabgabe als weiteren Stimmkanal ein Anmeldeverfahren für Personen, die E-Voting nutzen wollen, sowie ein geschlossenes Anmeldeverfahren (Vorschlagsverfahren) für Behördenwahlen auf kantonaler oder regionaler Ebene im Majorzverfahren an der Urne.
(Bild: Archiv)