Die Regierung gibt den Entwurf zum Erlass eines Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Graubünden (Klimafondsgesetz) zur Vernehmlassung frei. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die zweite Etappe des Aktionsplans Green Deal.
Die Vorlage zur zweiten Etappe des Aktionsplans Green Deal (AGD) beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Unterstützung weitergehender Massnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Finanzierung soll über einen neu zu schaffenden Bündner Klimafonds sichergestellt werden, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Dienstag mitteilt. Aus dem Klimafonds sollen auch die in der ersten Etappe ab 2021 vorgenommenen Verstärkungen von Förderprogrammen für rasch wirksame Massnahmen weiter finanziert werden.
Bereits im Oktober 2021 hat der Grosse Rat die erste Etappe des AGD gutgeheissen und für Fördermassnahmen dieser Etappe einen Verpflichtungskredit von rund 67 Millionen Franken gesprochen. Mit den Mitteln des Verpflichtungskredits werden seither Massnahmen zum Klimaschutz verstärkt, die rasch wirken, wie beispielsweise die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und Klimaschutzmassnahmen in der Landwirtschaft. Gleichzeitig hat er die Regierung mit der Ausarbeitung der zweiten Etappe beauftragt.
Freiwillige Fördermassnahmen
«Die Vorlage setzt auf freiwillige Fördermassnahmen und führt keine Gebote oder Verbote ein, um das Ziel «Netto-Null-Treibhausgasemissionen» bis zum Jahr 2050 zu erreichen.»
Diese Fördermassnahmen sind im neuen Klimafondsgesetz und in weiteren Gesetzen enthalten. Beispielsweise sollen wie bisher verstärkt Fördergelder in das von Bund und Kantonen getragene Gebäudeprogramm und die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs fliessen. Finanziell unterstützt werden können neu etwa innovative Klimaschutzprojekte und Vorhaben zum Schliessen von Stoffkreisläufen, Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen resp. bei bestehenden Mehrfamilienhäusern, oder Photovoltaikanlagen an Gebäuden, wenn die Anlagen grösser ausgelegt werden als für den Eigenverbrauch optimiert. Unterstützt werden nur Projekte, die wirksam und kosteneffizient sind und zu einer dauerhaften Erreichung der Ziele des Gesetzes beitragen.
Vorbildfunktion Kanton und Gemeinden
Der Kanton Graubünden geht mit gutem Beispiel voran und verpflichtet sich, mit der kantonalen Verwaltung bereits bis 2040 das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Auch die Gemeinden werden eingeladen, dieses Ziel für ihre zentralen Verwaltungen zu erreichen, soweit es ihre Ressourcen ermöglichen.
Chronologie Aktionsplan Green Deal
- Juni 2019
Überweisung des Auftrags Wilhelm «Green Deal für Graubünden: Klimaschutz als Chance nutzen» durch den Grossen Rat und Auftrag an die Regierung, konkrete und wirksame Massnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung inkl. Finanzierungsplan vorzulegen. - Oktober 2021
Beratung der Botschaft «Green Deal für Graubünden – Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit (67 Mio. Franken) für die Etappe I» im Grossen Rat und Richtungsentscheide zur Ausarbeitung der AGD Etappe II. - Seit Dezember 2021
Ausrichtung von Fördergeldern im Rahmen des AGD Etappe I in den Bereichen Ausbau erneuerbarer Energien, Effizienzsteigerung und Heizungsersatz (fossil, direktelektrisch) im Gebäudepark sowie Ausrichtung von Investitionsbeiträgen für den öffentlichen und den Güterverkehr. Weiterführung der anfangs 2021 gestarteten Pilotphase des Projekts «Klimaneutrale Landwirtschaft» mit über 50 Betrieben. - Januar 2024
Eröffnung der Vernehmlassung zum Klimafondsgesetz im Rahmen des AGD Etappe II.
(Bild: zVg.)