Finanzierung der Kinderbetreuung geregelt

Finanzierung der Kinderbetreuung geregelt

GRHeute
07.09.2023

Die Regierung erhöht die finanzielle Unterstützung für alle anerkannten Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung auf den 1. August 2024. Die Beitragsätze von Kanton und Gemeinden steigen von je 20 Prozent auf je 25 Prozent der Normkosten.

Weiter hat die Regierung die Normkosten festgelegt. Sie betragen 2024 teuerungsbereinigt 9,85 Franken pro Betreuungsstunde, anstatt wie bisher 9,60 Franken. Mit den beschlossenen Anpassungen wird die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Linderung des Fachkräftemangels unterstützt, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte. 

Die Regierung erfüllt somit das Ziel, die Mittel per 1. August 2024 zu erhöhen, wie in der Botschaft zum neuen Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) formuliert. Die Einführung des neuen Gesetzes erfordert die Beschaffung einer IT-Lösung. Mit dem aktuellen Kenntnisstand ist eine Umsetzung des neuen KIBEG per 1. August 2024 nicht realistisch. Mit der Umsetzung wird im Jahr 2025 gerechnet.

(Bild: GRHeute)

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